Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Am 2.9.2026 wurde ein AfD-Infostand, der an der Einmündung der Mühlenteichbrücke in die Rossstrasse Höhe Kornmarkt aufgebaut war, mit einer Hautreizungen bewirkenden Flüssigkeit besprüht. Auf Anfrage hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dazu mitgeteilt, dass „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskünfte erteilt werden“ können, von wo die Substanz versprüht wurde und welches Sprühgerät dazu eingesetzt wurde.

Symbolbild

Auch zur versprühten Flüssigkeit kann die Staatsanwaltschaft noch keine Angaben machen: „es trifft zu, dass eine Flüssigkeit von der Polizei gesichert werden konnte. Eine kriminaltechnische Untersuchung wurde in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt hier noch nicht vor“. Bestätigt hat die Staatsanwaltschaft, dass ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Aber macht die Staatsawaltschaft aktuell keine Angaben.

Sondern sie schreibt: „weitere Auskünfte können erst erteilt werden, wenn das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung vorliegt und der Tatverdächtige förmlich vernommen worden ist“. Das anhängige Ermittlungsverfahren wird wegen des Anfangsverdachtes der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) geführt. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.