Faire Liste nennt Argumente für die Bäderhaus-Schließung

Eigentlich wäre das Aufgabe der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften BGK und BAD GmbH: die Verteidigung und Begründung des Beschlusses zur Schließung des Bäderhauses gegen sachferne Kritik. Seitdem der Stadtrat am 27.8.2026 mit großer Mehrheit das Aus für die städtische Saunaanlage beschlossen hat, melden sich zahlreiche selbsterklärte Populisten und Schlauberger zu Wort. Fast ausschließlich Personen, die sich in den vergangenen 25 Jahren, als im Bäderhaus neben Unmengen von Gas viele Millionen Euro Steuergeld verbrannt wurden, einen Dreck um die örtliche Kommunalpolitik bemüht haben.

Und sich statt dessen – was natürlich vollkommen legitim ist – um ihre privaten und wirtschaftlichen Interessen kümmerten. In den vergangenen neun Jahren haben die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Mitarbeiter bei keiner einzigen der unzähligen öffentlichen Sitzungen zu den Stadtfinanzen die jetzigen Kritiker, die sich als Fachpersonen in Sachen Bäderbetrieb und Stadtmarketing gerieren, als Zuhörer gesehen. Was die Glaubwürdigkeit dieses Personenkreises erheblich mindert. Vom Sofa aus Tollheiten schreiben kann jede(r).

Als in der Vergangenheit aufwändig erarbeiteter Sachverstand die Missstände um die Bad Kreuznacher Bäderlandschaft kritisiert hat und Verbesserungen anmahnte, standen Stadtratsmitglieder wie Wilhelm Zimmerlin (BüFEP plus) und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) weitgehend allein. Die Plärrer von heute sind herzlich eingeladen ab sofort wegen anderer wichtiger Themen 20 und mehr Stunden im Monat als Zuhörer an den städtischen Gremiensitzungen teilzunehmen und sich so sachkundig zu machen. Oder ihre anderen demokratischen Mitwirkungsrechte zu nutzen.

Und etwa Einwohnervorschläge zum Entwurf der jeweiligen jährlichen Haushaltssatzung gemäß § 97 Gemeindeordnung einzureichen. Sprüche kann jede(r) machen. Die helfen aber nicht. Gut begründete Vorschläge einzureichen, würde dem Sachanliegen nutzen. Aber das macht Mühe. Das kostet Zeit und Geld. Und so wichtig ist den Krakeelern ihre Meinung dann doch wieder nicht. Was offenlegt, um was es diesem Personenkreis tatsächlich geht: sich Wichtigmachen, Dampf ablassen. Die faire Liste stellt dem in ihrer Pressemitteilung Argumente gegenüber:

Die Presseerklärung der Liste faires Bad Kreuznach zur Bäderhaus-Schließung:

„In den Tagen seit der Beschlussfassung zur Schließung gab es zahlreiche Leserbriefe und Fragen zum Bäderhaus. Zugleich zeigt die Diskussion, wie unterschiedlich die Wahrnehmung des Bäderhauses ist – von langjährigen persönlichen Erfahrungen bis hin zu Einschätzungen, die offenbar nicht auf eigener Nutzung beruhen. Wir möchten deshalb als Liste faires Bad Kreuznach die wesentlichen Fakten aus der dem Stadtrat vorgelegten Beratungsvorlage zusammenfassen und damit zu einer sachlichen und möglichst umfassenden Information beitragen.

Dabei fällt auf: erst jetzt werden die tatsächlichen finanziellen Belastungen des Bäderhauses in dieser Deutlichkeit öffentlich sichtbar. Über Jahre wurde nicht in dieser Transparenz dargestellt, welche Verluste und welcher Investitionsbedarf tatsächlich hinter dem Betrieb stehen. Es stellt sich deshalb auch die Frage, warum Bürgerinnen und Bürger sowie Stadtrat erst jetzt mit dieser Dimension der finanziellen Belastung konfrontiert werden.

Rund eine Million Euro Verlust pro Jahr
Das Bäderhaus verursacht nach den vorgelegten Zahlen derzeit einen jährlichen Verlust von rund 1 Million Euro. Gleichzeitig wären in den kommenden fünf Jahren weitere Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen von rund 2,5 Millionen Euro erforderlich. Die BAD insgesamt verzeichnete 2025 einen Verlust von rund 4 Millionen Euro. Nach Angaben der Verwaltung kann dieser Verlust dauerhaft nicht mehr durch die BGK ausgeglichen werden. Für einen Weiterbetrieb aller Einrichtungen über 2027 hinaus stehen zudem nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung.

Einmalige Belastung – dauerhafte Entlastung
Die Schließung des Bäderhauses führt zunächst zu einem bilanziellen Verlust von rund 2 Millionen Euro. Dem steht eine dauerhafte Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber: Nach der Berechnung der Verwaltung würde sich der jährliche Verlust der BAD nach der Schließung um rund 750.000 Euro reduzieren.

Seit dem Erwerb des Gebäudes im Jahr 1998 wurden zudem rund 10 Millionen Euro in das Bäderhaus investiert; der Kaufpreis lag bei rund 1 Million Euro. Aus unserer Sicht kann es deshalb nicht die Lösung sein, weiterhin erhebliche öffentliche Mittel in eine dauerhaft defizitäre Einrichtung zu stecken, wenn gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten für die übrige Bäderlandschaft begrenzt sind.

Salinenbad und crucenia thermen bleiben
Die beschlossene Neustrukturierung bedeutet ausdrücklich keinen Rückzug aus der Bäderlandschaft. Das Salinenbad soll dauerhaft erhalten bleiben und erfüllt insbesondere für Schulen und Vereine eine wichtige Funktion. Auch die crucenia thermen sollen erhalten und strategisch weiterentwickelt werden. Die vorhandenen finanziellen Mittel sollen damit auf Einrichtungen konzentriert werden, für die eine langfristige Perspektive gesehen wird. Nach Angaben der Verwaltung hat die Schließung des Bäderhauses außerdem keine negativen Auswirkungen auf den steuerlichen Querverbund der verbleibenden Einrichtungen.

Weitere Subventionierung muss beihilferechtlich geprüft werden
Ein weiterer Punkt darf nicht ausgeblendet werden: das EU-Beihilferecht. Nach Art. 107 AEUV können staatliche Mittel, die einem Unternehmen einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschaffen und dadurch Wettbewerb oder Handel im Binnenmarkt beeinträchtigen können, grundsätzlich eine staatliche Beihilfe darstellen. Die allgemeine De-minimis-Regelung erlaubt Beihilfen bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Bei einer dauerhaften kommunalen Finanzierung des Bäderhauses in einer Größenordnung, die deutlich über diese Grenze hinausgeht, kann daher nicht einfach unterstellt werden, dass eine solche Finanzierung ohne Weiteres beihilferechtlich zulässig ist. Vor einer weiteren oder erhöhten Quersubventionierung müsste deshalb geprüft werden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage eine solche Finanzierung erfolgen kann. Insbesondere wäre zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einordnung des Bäderhauses als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) möglich wäre.

Neue Nutzung der Immobilie
Die Immobilie soll nach der Schließung nicht einfach aufgegeben werden. Vorgesehen ist ein konzeptgebundenes Markterkundungsverfahren, mit dem unterschiedliche Nachnutzungen geprüft werden sollen. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich sinnvolle Nutzung. Da das Bäderhaus überwiegend ein regionales Einzugsgebiet hat, werden negative Auswirkungen auf Tourismusentwicklung und Hotelauslastung laut Vorlage als überschaubar eingeschätzt.

Verantwortung bedeutet Prioritäten zu setzen
Die entscheidende Frage lautet: Kann sich Bad Kreuznach ein dauerhaft defizitäres Wellness- und Saunaangebot von rund einer Million Euro jährlichem Verlust plus notwendiger weiterer Investitionen leisten – oder müssen die vorhandenen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie für die Zukunft der Bäderlandschaft tatsächlich gebraucht werden?

Wir sind der Auffassung: Wer Salinenbad und crucenia thermen langfristig sichern will, muss auch bereit sein, bei dauerhaft defizitären Strukturen Konsequenzen zu ziehen. Die Schließung des Bäderhauses ist daher kein Selbstzweck, sondern Teil einer notwendigen Neustrukturierung: Verluste reduzieren, finanzielle Spielräume schaffen und die verbleibenden Einrichtungen zukunftsfähig aufstellen.“