Doppelt besetzter E-Scooter schneidet die Kurve und prallt frontal auf ein Auto

SYMBOLBILD – Zu zweit auf dem E-Scooter: verboten und gefährlich.

Erst am Montag dieser Woche schnappte eine Streife der Bad Kreuznacher Polizeiinspektion einen E-Scooter-Raser, der regelfern durch die Innenstadt bretterte. Die Polizei nahm das zum Anlass erneut auf die Regeln für die E-Scooter-Nutzung hinzuweisen. Und auf die Gefahren unzulässiger Nutzungsvarianten. Wie real diese sind, wurde am gestrigen Dienstagabend (15.9.2026) gegen 19:15 Uhr in Form eines Verkehrsunfalles deutlich.

Zu dem kam es in der Goethestraße in Hargesheim zwischen einem E-Scooter und einem Pkw. Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 15jähriger gemeinsam mit einem weiteren Jugendlichen als Mitfahrer auf einem E-Scooter unterwegs. Im Kreuzungsbereich Goethe-/Schumannstraße kam es zum Zusammenstoß mit dem Pkw eines 88jährigen Fahrers. Der Autofahrer konnte sein Fahrzeug noch bis zum Stillstand abbremsen, während der E-Scooter nach derzeitigem Stand beim Abbiegen vermutlich die Kurve schnitt und frontal gegen den Pkw prallte.

Glücklicherweise stellte sich nach einer vorsorglichen Abklärung durch den Rettungsdienst heraus, dass niemand verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen dürfte Sachschaden zusammen im mittleren vierstelligen Bereich entstanden sein. Die Polizei nahm den Unfall auf und prüft die möglichen Verkehrsverstöße der Beteiligten. Mit den Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten wurden zudem verkehrserzieherische Gespräche geführt.

Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass auf die Gefahren der gemeinsamen Nutzung eines E-Scooters hinzuweisen: E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme einer zweiten Person ist unzulässig. Durch das zusätzliche Gewicht können sich Fahr- und Bremsverhalten deutlich verändern. Insbesondere beim Bremsen, Ausweichen und in Kurven lässt sich der E-Scooter schwieriger kontrollieren.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach