10 Monate Strafhaft für Widerstand bei der Hausdurchsuchung?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (17.9.2026) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 11211/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte April 2025 im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme die mit der Maßnahme betrauten Polizeibeamten beleidigt und Widerstand geleistet haben sowie die Beamten tätlich angegriffen haben. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim teilgeständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach