E-Scooter, die von Kindern und Jugendlichen mit hoher Geschwindigkeit und ohne jede Rücksichtnahme auf Regeln und andere Verkehrsteilnehmer*Innen durch Bad Kreuznach gelenkt werden, haben in den vergangenen Tagen das bisherige Lieblingsärgerthema „Vermüllung“ abgelöst. In den Sozialen Medien schilderten hunderte von Betroffenen ihre Erlebnisse der unerfreulichen Art. Und forderten wesentlich umfangreichere Kontrollen. Diese Einwohner*Innen werden den Einsatz einer Streife der Polizeiinspektion Bad Kreuznach sehr positiv bewerten.

Dieser fiel am gestrigen Montagnachmittag (14.9.2026) gegen 15:30 Uhr in der Salinenstraße ein E-Scooter auf, der aus dem Gegenverkehr nach links in Richtung der Fußgängerzone mittlere Mannheimer Strasse / Baumgartenstraße abbog. Bereits beim Abbiegen kam es zu einem Beinahezusammenstoß mit einem Passanten. Der Fahrer setzte seine Fahrt anschließend mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fort. Den eingesetzten Beamten fiel zudem auf, dass an dem E-Scooter augenscheinlich keine Versicherungsplakette angebracht war.
Nachdem die Streife gewendet hatte, konnte der Fahrer in der Baumgartenstraße erneut festgestellt werden. Der Jugendliche versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen. Dabei ergaben sich weitere Hinweise darauf, dass der E-Scooter deutlich schneller unterwegs war, als dies für Elektrokleinstfahrzeuge zulässig ist. Im späteren Verlauf beendete der 15jährige schließlich seine Fahrt und konnte kontrolliert werden. Gegen den Jugendlichen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Unter anderem wird geprüft, ob aufgrund der technischen Eigenschaften beziehungsweise einer möglichen Manipulation des Fahrzeugs Straftaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 15jährige seiner hinzugerufenen Mutter übergeben. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang insbesondere vor technischen Veränderungen an E-Scootern. Ein E-Scooter gilt nur bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h als Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Wird ein Fahrzeug technisch verändert und überschreitet in der Folge diese Grenze, können sich dadurch die fahrerlaubnis- und versicherungsrechtliche Einordnung erheblich ändern. Das kann aus einer vermeintlich harmlosen Fahrt schnell ein Strafverfahren machen. Besonders schwer können zudem die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls wiegen. Wer mit einem nicht ordnungsgemäß versicherten oder technisch veränderten Fahrzeug unterwegs ist, riskiert neben strafrechtlichen Konsequenzen erhebliche persönliche finanzielle Belastungen.
Insbesondere, wenn andere Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Die Polizei Bad Kreuznach bittet besonders den Passanten, mit dem es im Bereich Salinenstraße / mittlere Mannheimer Strasse beinahe zu einem Zusammenstoß kam, sich zu melden. Ebenso werden weitere Personen gesucht, die durch die Fahrweise des E-Scooters gefährdet wurden oder hierzu Angaben machen können. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kreuznach unter (0671) 88 110 oder pibadkreuznach@polizei.rlp.de entgegen.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach
