Hat der Angeklagte auf die am Boden liegende Ehefrau eingetreten?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (16.9.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1042 Js 15337/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2025 Polizeibeamte beleidigt haben.

Fall 2:

Mitte Juli 2025 soll der Angeklagte seiner Ehefrau wuchtig mit dem Fuß in Richtung Oberkörper getreten haben, als diese am Boden gelegen habe.

Der Angeklagte hat sich im Fall 1 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Bezüglich Fall 2 hat der Angeklagte den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Fortsetzungstermine sind auf den 28.9.2026 und 19.10.2026 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach