Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (16.9.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1042 Js 15337/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Juni 2025 Polizeibeamte beleidigt haben.
Fall 2:
Mitte Juli 2025 soll der Angeklagte seiner Ehefrau wuchtig mit dem Fuß in Richtung Oberkörper getreten haben, als diese am Boden gelegen habe.
Der Angeklagte hat sich im Fall 1 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Bezüglich Fall 2 hat der Angeklagte den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Fortsetzungstermine sind auf den 28.9.2026 und 19.10.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
