Ist der 69jährige betrunken Fahrrad gefahren?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am heutigen Montag (14.9.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 18901/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 69 Jahre alten und vorbestraften Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im November 2025 mit dem Fahrrad öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums relativ fahruntüchtig gewesen sei. Der Angeklagte hat die Tatbegehung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 Quelle: Landgericht Bad Kreuznach