Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am heutigen Montag (14.9.2026) um 10:45 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 15094/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang August 2025 am Bahnhof in Bad Kreuznach einer Person nach vorheriger Auseinandersetzung Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch die Person brennende und gerötete Augen erlitten habe und nur schlecht habe sehen können. Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
