Im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung wurden in der vergangenen Woche mehrere Projekte auf den Weg gebracht, mit denen die Bad Kreuznacher Innenstadt im kommenden Jahr belebt werden soll. Nicht beschlossen: eine Senkung der Parkgebühren. Die wurden zum 1.7.2025 von der Stadtratsmehrheit erhöht. Was seit dem für anhaltende massive Kritik sorgt. Ein Teil der Protestierenden hat ihre Ankündigung wahr gemacht. Und vermeidet Innenstadtbesuche. Was sich sowohl an einer geringeren Kundenfrequenz als auch daran zeigt, dass die Parkgebühr-Einnahmen um hunderttausende Euro unter Plan liegen.

Nach dem Beschluss zur Schließung des Bäderhauses vor gut zwei Wochen kochte die Parkgebühren-Diskussion noch einmal richtig hoch. Hunderte Betroffene drückten in den Sozialen Medien ihr Unverständnis darüber aus, dass die zum Erhalt der Bäderlandschaft erhöhten Parkgebühren nach der nun feststehenden Reduzierung der Bäder-Kosten um rund 750.000 Euro im Jahr nicht wieder gesenkt werden. Einen Gebühren-Schock erlebte am gestrigen Sonntagvormittag (13.9.2026) der Bosenheimer Steffen Machemer. Zur Feier des Tages hatte er seine Ehefrau zum Frühstück im Körnchen eingeladen.
Und in der Rossstrasse am Mühlenteich vis-a-vis vom Rathaus geparkt. Dort druckte ihm der Parkscheinautomat für vier Euro einen Parkschein über 30 Minuten aus. Ein Fall, der die vielen Unzulänglichkeiten der Bad Kreuznacher Parkraumbewirtschaftung deutlich macht. Etwa Automaten, die Überzahlungen nicht herausgeben. Und eine Tarifstruktur, die den Menschen nicht hinreichend deutlich erklärt wird. In der Rossstrasse hat der Stadtrat bereits vor vielen Jahren, lange vor dem Einzug des Rathauses ins Sparkassengebäude, auf 30 Minuten begrenzte Kurzzeitparkplätze ausgewiesen.
Mit einer durchaus nachvollziehbaren und durch den Rathaus-Einzug noch bestärkten Begründung: Langzeit-Parker sollen ausgeschlossen werden, um Personen mit Kurzzeit-Erledigungen, wie Bankgeschäfte, Rezept holen oder einlösen usw, Platz zu schaffen. Was die Frage aufwirft: warum gilt diese Regelung auch an Sonn- und Feiertagen, wenn Kurzzeiterledigungen in dieser Zahl gar nicht möglich sind? Absolut unverständlich ist, dass trotz der Beschränkung der Parkdauer auf 30 Minuten der seit dem 1.7.2025 geltende Stunden-Normaltarif abgerechnet wird.
Kundenfreundlich wäre es auch, wenn die Parkscheinautomaten sowohl die Kurzzeit-Parkregelung als auch die Tatsache, dass es kein Wechselgeld gibt, jeweils vor der Bestätigung des Parkscheinkaufes anzeigen würden. Auch die Beschilderung der Kurzzeit-Parkplätze sollte deutlicher und augenfälliger erfolgen, da dies von den bekannten Nutzungsmustern gravierend abweicht und daher von den Kund*Innen nicht erwartet wird. Alles Punkte, die im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung leider nicht besprochen wurden.
