Hat der 55jährige Kirner seine Partnerin brutal ins Gesicht geschlagen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche  (10.9.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 6807/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 55 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll Anfang Mai 2024 in alkoholisierten Zustand an einer Bushaltestelle in Kirn seine Lebensgefährtin attackiert haben, indem er ihr in Verletzungsabsicht mehrmals mit großer Wucht mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben soll, wodurch die Lebensgefährtin Verletzungen (u.a. mehrfache Brüche im Gesichtsbereich) erlitten haben soll. Zudem soll der Angeklagte Ende Oktober 2024 im gemeinsamen Haus in Kirn seine Lebensgefährtin im alkoholisierten Zustand an den Haaren gezogen und mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben, dadurch habe die Lebensgefährtin Hämatome im Bereich der Augenpartie erlitten. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim teilgeständig eingelassen. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach