Vorbestrafter nach Drogenkonsum auf unversichertem E-Scooter unterwegs

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (7.9.2026) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 6941/26, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern hat einen 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen fahrlässigen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im März 2026 in Simmern einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben, der nicht haftpflichtversichert gewesen sei. Er soll sich über die Versicherungspflicht zuvor nicht ausreichend informiert haben und zudem vor der Fahrt sowohl Amphetamin als auch THC konsumiert haben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Simmern geständig eingelassen. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach