Fischerstechen-Feuerwerk am heutigen Samstagabend kann stattfinden

Die Bilder des Waldbrandes, der Ende Juni / Anfang Juli diesen Jahres 33 Hektar Bad Kreuznacher Stadtwald zerstört hat, wirken nach. So viele Einwohner*Innen wie nie zuvor reagieren negativ auf offene Feuer und Feuerwerke. Vorrangig mit dem Hinweis auf davon ausgehende Wald- und Vegetationsbrandgefahr. Wortreiche Kritik zog am vergangenen Wochenende ein Feuerwerk auf sich, dass nach Angabe mehrere unabhängiger Zeugen auf Norheimer Gemarkung, also in unmittelbarer Nähe des fatalen Waldbrandes stattfand und rund zehn Minuten lang andauerte.

Seit Jahrzehnten vollkommen unstrittig: das DLRG-Fackelschwimmen. Anfangs war das auch beim auf dem Kauzenberg abgeschossenen Feuerwerk so. Das hat sich geändert.

Die Kreisverwaltung teilte dazu auf Anfrage der tourismsubeitrag-so-nicht.de-Redaktion mit, „dass der Kreisordnungsbehörde kein Feuerwerk für den 29.8.2026 in der Verbandsgemeinde angezeigt wurde und bisher auch keine Mitteilung darüber eingegangen ist“. Weiter führt die Kreisverwaltung aus: „ein ordnungsrechtliches Verfahren dazu gibt es aktuell nicht. Wir empfehlen, Ihre Anfrage an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) bzw. die Verbandsgemeinde Rüdesheim zu stellen. Ggf. wurde dort ein Höhenfeuerwerk beantragt und bearbeitet“.

Ausdrücklich weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Stadtverwaltung ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer und Feuerwerk nur bis zum 31.8.2026 verlängert hat. Damit ist klar: das vom Bad Kreuznacher Verkehrsverein für den heutigen Samstagabend (5.9.2026) um 21:45 Uhr angekündigte Feuerwerk beim Fischerstecher-Fest kann stattfindet. Ebenso klar ist: mit der Explosion der letzten Rakete dieses Feuerwerkes wird die Diskussion über den Sinn derartiger Veranstaltungen nicht enden.