Angeklagter beleidigt Sitzungsstaatsanwalt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (7.9.2026) um 11 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 13893/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll im Rahmen einer vorherigen Hauptverhandlung im November 2024 den damaligen Vertreter der Staatsanwaltschaft beleidigt haben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach