Schockanruf-Geldabholer wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Montag der kommenden Woche  (7.9.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1043 Js 15227/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Oktober 2025 als Teil eines organisierten Netzwerks als Geldabholer bei sogenannten “Schockanrufen” tätig gewesen sein. Dabei soll es in einem Fall zu der Übergabe von Schmuck im Wert von 50.000 Euro gekommen sein (Fall 2). In weiteren zwei Fällen soll die Übergabe von Schmuck im Wert von 30.000 Euro (Fall 1) und die Übergabe von Gold und Schmuck im Wert von 80.000,00 Euro (Fall 3) vereinbart worden sei, wobei es letztlich nicht zu der Übergabe des Schmucks/Gold gekommen sei. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach