Unterlassener Grünschnitt führt zu Behinderungen auf Geh- und Radwegen

Eigentlich soll ein Gehweg mindestens 2,1 Meter breit sein. Bei älteren Strassen wird dieser Wert oft nicht erreicht. Aber auch bestimmte Bauprojekte der Neuzeit verfehlen diese Breite. Wie der nördliche Teil des Gehweges, der vom Korellengarten durch den Riegelbau der Gewobau zur Bosenheimer Strasse führt. Auf dem Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft ist er perfekt barrierefrei und mehr als ausreichend breit. Längs des Globus-Baumarktes verschmälert er sich erheblich.

Eine Hagebutte in Unterschenkelhöhe kann im Sommer bei den vielen Menschen, die keine lange Bekleidung tragen, schmerzhafte Kratzer bewirken.

Durch unterlassenen Grünschnitt wird der für die Fußgänger*Innen zur Verfügung stehende Bereich auf 80 bis 75 Zentmeter reduziert. Viel zu wenig Platz für Rollstuhlfahrer*Innen und Familien mit Kinderwagen. Für Personen, die einen Rollator nutzen, besteht durch das Festhängen in Ranken und Zweigen akute Stolpergefahr. Die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion hat die Stadtverwaltung schon vor einiger Zeit auf den Fall hingewiesen. Es erfolgte bis heute weder ein Antwort. Noch eine Pflegemaßnahme. Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet zeigt sich Vernachlässigung.

Brombeerdornen ragen weit in den Radweg hinein. Das ist nicht nur unangenehm, sondern gefährlich.

So am Fuß- und Radweg zwischen der Industriestrasse und dem Bahnviadukt über die B 428. Dort ragen dornenbesetzte Ranken weit über die Hälfte dessen Breite in den Radweg. In vielen dieser Fälle ist nicht die Stadtverwaltung zuständig. Sondern private Grundstückseigentümer. Auffällig ist allerdings, dass die Stadt in einigen dieser Fälle mit Bußgeldbescheiden gegen die Verantwortlichen tätig wird. Sogar in Fällen minimaler Spontanvegetation auf Gehwegen. In vielen anderen Fällen mit Sicht- und Gehbehinderung aber nicht.