Faire Liste zum Bäderhaus: die Zeit für einen Schlussstrich ist gekommen

In der Stadtratssitzung am morgigen Donnerstag (27.8.2026) entscheidet der Stadtrat über die Schließung des Bäderhauses. Mit jeweils großer Mehrheit gefasste Empfehlungsbeschlüsse der Arbeitsgruppe der „Neustrukturierung städtische Gesellschaften“ vom 2.6.2026 und des Finanzausschusses vom 10.8.2026 lassen es als sicher erscheinen, dass das Bäderhaus im Zeitraum zwischen dem 31.3. und 30.6. kommenden Jahres schließen wird. Auch wenn einige Stadtratsmitglieder von CDU und SPD für den Weiterbetrieb stimmen wollen.

Entspannung im Bäderhaus ist bald nicht mehr. Was aber nicht bedeutet, dass es in Bad Kreuznach keine entsprechenden Angebotsalternativen mehr gibt.

Freilich ohne dezidiert zu erklären, wie das weiterhin finanziert werden soll. Dem entgegen steht eine finanzielle Hausnummer, an der kein(e) Bad Kreuznacher Kommunalpolitiker*In wortlos vorbeikommt. Nach amtlicher Darstellung werden mit der Schließung rund 750.000 Euro eingespart. Jährlich. Darin sind die Einsparungen für durch den Schließungsbeschluss wegfallende anstehende Investitionen in die Saunalandschaft (nicht in den Erhalt des Gebäudes, diese fallen ohnehin an) noch gar nicht erfasst. Jenen, die 25 Jahre am Bäderhaus festgehalten haben, fällt das Loslassn schwer.

Das macht eine Presseerklärung der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und FDP deutlich, in der die Mehrheitsfraktionen in der vergangenen Woche bekanntgaben, ihren Mitgliedern (anders als etwa bei der Beigeordnetenwahl) die Abstimmung frei zu geben. Die Fraktion Faire Liste reagiert darauf mit einer öffentlichen Erklärung, in der sie klarstellt, dass der Schließungsbeschluss „keine Entscheidung gegen Wellness, Tourismus oder den Gesundheitsstandort ist, sondern eine für einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger“.

Die aktuelle Erklärung der Fairen Liste zur Bäderhaus-Schließung im Wortlaut:

„Die Empfehlung des Finanzausschusses, das Bäderhaus zum 30. Juni 2027 zu schließen, ist angesichts seiner wirtschaftlichen Entwicklung nachvollziehbar. Das Bäderhaus war über viele Jahre defizitär, während die Besucherzahlen gegenüber den Anfangsjahren deutlich zurückgegangen sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung nicht früher hätte erkannt und korrigiert werden können. Wir teilen die Einschätzung von Dieter Gronbach, dass das Bäderhaus über viele Jahre nicht unter fairen Rahmenbedingungen betrieben wurde.

Die ursprüngliche Planung eines Wellnesstempels auf dem Kuhberg wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die Rheuma-Heilbad AG nicht umgesetzt. Stattdessen wurde das nach einem Hochwasser schwer beschädigte Bäderhaus im Kurviertel umgebaut. Aus heutiger Sicht war insbesondere diese Standortentscheidung problematisch. Ein modernes Wellnessbad auf dem Kuhberg oder in einem Gewerbegebiet vor den Toren der Stadt hätte eine bessere Verkehrsanbindung und ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten bieten können.

Hinzu kommt der Wettbewerb mit attraktiven und teilweise günstigeren Wellnessangeboten etwa in Gau-Algesheim, Budenheim oder Sinsheim. Während das Bäderhaus in seinen Anfangsjahren noch annähernd 100.000 Gäste jährlich verzeichnete, liegen die Besucherzahlen inzwischen nur noch im Bereich von rund 35.000 bis 40.000. Dieter Gronbachs Einschätzung, dass das Bäderhaus mit einem besseren Management möglicherweise hätte gerettet werden können, verdient eine politische Diskussion.

Gleichzeitig muss aber die Frage erlaubt sein, wie lange die Stadt ein dauerhaft defizitäres Angebot noch finanzieren kann. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es aus unserer Sicht nicht mehr verantwortbar, dauerhaft erhebliche öffentliche Mittel für ein Angebot aufzuwenden, dessen Nachfrage deutlich zurückgegangen ist. Auch auf die Stellungnahme der Jusos zur Finanzierung des Bäderhauses möchten wir kurz eingehen. Der Vorschlag, den Gästebeitrag zu erhöhen und damit das Bäderhaus stärker zu finanzieren, ist politisch diskussionswürdig.

Allerdings handelt es sich beim Bäderhaus um einen wirtschaftlichen Betrieb, der im Wettbewerb mit anderen Bäder- und Wellnessangeboten steht. Deshalb muss auch die Frage des europäischen Beihilferechts berücksichtigt werden. Eine kommunale Finanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wie beim Bäderhaus, weil es eben nicht der Daseinsvorsorge entspricht, eine staatliche Beihilfe darstellen. Die allgemeine De-minimis-Regelung erlaubt Beihilfen bis 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Bei einer dauerhaften Finanzierung des Bäderhauses in größerer Höhe kann daher nicht einfach vorausgesetzt werden, dass diese ohne Weiteres beihilferechtlich zulässig ist. Vor einer weiteren Quersubventionierung müsste vielmehr geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Finanzierung erfolgen kann. Auch die Diskussion über die Bedeutung des Bäderhauses für die Hotellerie sollte im Zusammenhang mit der früheren Debatte um die Bettensteuer betrachtet werden.

Damals hatte der DEHOGA eine zusätzliche Belastung der Hotellerie zur Finanzierung von Bäderhaus und Crucenia-Therme abgelehnt und öffentlich deutlich gemacht, dass man im Zweifel auch auf diese Einrichtungen verzichten könne. Wenn heute auf die Bedeutung des Bäderhauses für die Hotellerie verwiesen wird, sollte deshalb auch an diese frühere Position erinnert werden. Wenn das Bäderhaus für einzelne Hotels inzwischen tatsächlich ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist, wäre es konsequent, wenn die Hotellerie selbst stärker in eigene Sauna- und Wellnessangebote investiert.

Am Ende muss die Stadt nüchtern abwägen: Wie viel kann und will Bad Kreuznach dauerhaft für ein Angebot aufbringen, das von deutlich weniger Menschen genutzt wird und erhebliche finanzielle Mittel bindet? Nach unserer Überzeugung ist deshalb die Zeit gekommen, einen Schlussstrich zu ziehen. Eine Schließung des Bäderhauses zum 30. Juni 2027 ist keine Entscheidung gegen Wellness, Tourismus oder den Gesundheitsstandort Bad Kreuznach, sondern eine Entscheidung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Die Petition gegen die Schließung sollte selbstverständlich ernst genommen werden. Sie ändert jedoch nichts daran, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Bäderhauses eine grundsätzliche politische Entscheidung erforderlich macht. Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende. Gerhard Merkelbach, Fraktionsvorsitzender der „Liste faires Bad Kreuznach“ im Stadtrat Bad Kreuznach“