AfD legt mit Anfrage zu genehmigten Nebentätigkeiten bei der Stadtverwaltung nach

Am gestrigen Montag (24.8.2026) sorgte eine Anfrage der Fraktionen von Fairer Liste und BüFEP plus aufgrund der Berichterstattung auf tourismusbeitrag-so-nicht.de für Gesprächsstoff, auch auf dem kommunalen Jahrmarkts-Frühschoppen. Gegenstand ist ein privates Grundstücksgeschäft des Leiters des Stadtbauamtes, Eduard Schuckmann. Dessen Beteiligung an einer Grundstücks-GbR soll auf beamtenrechtliche Implikationen untersucht werden. Am gestrigen Montagabend legte die AfD-Stadtratsfraktion inhaltlich nach.

Wieviele Mitarbeitenden der Stadtverwaltung üben eine Nebentätigkeit aus?

Mit einer Ausweitung der Anfrage auf alle den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen. Weiterhin möchte die AfD von Oberbürgermeister Emanuel Letz wissen, ob geprüft wird, „ob eine Nebentätigkeit zu einer Interessenkollision oder Konkurrenz zur dienstlichen Tätigkeit führen kann“. Und wie viele Genehmigungen in den vergangenen drei Jahren wegen möglicher Interessenkollisionen eingeschränkt, mit Auflagen versehen oder widerrufen wurden. Bezogen auf das Personal des Stadtbauamtes konkretisiert die AfD:

„Welche besonderen Prüfungen erfolgen bei Nebentätigkeiten von Beschäftigten des Stadtbauamtes, wenn diese einen Bezug zu Bau-, Immobilien-, Grundstücks- oder Planungstätigkeiten haben?“ Zur Begründung führt die AfD an, „gerade im Stadtbauamt können private oder geschäftliche Tätigkeiten in Bereichen wie Immobilien, Grundstücken, Bauvorhaben oder Planung Berührungspunkte mit der dienstlichen Tätigkeit aufweisen. Deshalb ist eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Interessenkonflikte besonders wichtig.“

Die AfD erinnert daran, dass bei Leistungsdefiziten – auch in Teilen des Stadtbauamtes – immer wieder auf Personalknappheit und eine hohe Arbeitsbelastung hinweist. „Es wird auch über Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter berichtet“. Vor diesem Hintergrund ist für die AfD auch von Interesse, „in welchem Umfang Nebentätigkeiten genehmigt werden und wie sichergestellt wird, dass dadurch die eigentliche dienstliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird“.

Die AfD-Anfrage zu Nebentätigkeiten von Beschäftigten der Stadtverwaltung – insbesondere im Stadtbauamt:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die AfD-Stadtratsfraktion bittet die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen der Fraktionen“: Wie viele Genehmigungen für Nebentätigkeiten von Beschäftigten der Stadtverwaltung wurden in den Jahren 2024 bis 2026 erteilt? Wie viele davon betreffen Beschäftigte des Stadtbauamtes? Nach welchen Kriterien wird geprüft, ob eine Nebentätigkeit mit der dienstlichen Haupttätigkeit vereinbar ist?

Wird insbesondere geprüft, ob eine Nebentätigkeit zu einer Interessenkollision oder Konkurrenz zur dienstlichen Tätigkeit führen kann? Wie viele Genehmigungen wurden in den vergangenen drei Jahren wegen möglicher Interessenkollisionen eingeschränkt, mit Auflagen versehen oder widerrufen? Welche besonderen Prüfungen erfolgen bei Nebentätigkeiten von Beschäftigten des Stadtbauamtes, wenn diese einen Bezug zu Bau-, Immobilien-, Grundstücks- oder Planungstätigkeiten haben?

Begründung:

Anlass für diese Anfrage ist ein Bericht der Internetzeitung „Tourismusbeitrag-so-nicht“ über eine Anfrage der Fraktionen Faire Liste und BüFEP plus. Darin wird unter anderem auf einen Pressebericht über ein mögliches Miteigentum des Bauamtsleiters sowie eine Beteiligung an einer Immobilien-GdR Bezug genommen. Die AfD-Stadtratsfraktion möchte damit ausdrücklich keine persönlichen Verhältnisse einzelner Mitarbeiter bewerten. Vielmehr soll geklärt werden, wie die Stadtverwaltung bei Nebentätigkeiten mögliche Interessenkollisionen ausschließt.

Gerade im Stadtbauamt können private oder geschäftliche Tätigkeiten in Bereichen wie Immobilien, Grundstücken, Bauvorhaben oder Planung Berührungspunkte mit der dienstlichen Tätigkeit aufweisen. Deshalb ist eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Interessenkonflikte besonders wichtig. Zudem verweist die Stadtverwaltung regelmäßig auf Personalknappheit und eine hohe Arbeitsbelastung. Es wird auch über Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter berichtet.

Vor diesem Hintergrund ist auch von Interesse, in welchem Umfang Nebentätigkeiten genehmigt werden und wie sichergestellt wird, dass dadurch die eigentliche dienstliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Sollten bei der Beantwortung schützenswerte persönliche Belange berührt werden, wird um eine Behandlung der betreffenden Punkte nichtöffentlich unter „Mitteilungen und Anfragen“ gebeten. Soweit möglich, wird um eine anonymisierte bzw. zusammengefasste Beantwortung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner AfD-Stadtratsfraktion Bad Kreuznach“