Hat die 56jährige bei ihrer Zeugenaussage vor dem Amtsgericht gelogen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche  (26.8.2026) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 13950/21 (2), Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 56 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Frankreich wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte sei im August 2021 in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen ihren damaligen Lebensgefährten wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen ein behördliches Tierhalteverbot als Zeugin vernommen worden. In ihrer Zeugenvernehmung soll sie bewusst der Wahrheit zuwider bekundet haben, dass sich zu dem Zeitpunkt, als sie bei ihrem damaligen Lebensgefährten eingezogen sei, keine Tiere auf dessen Hof in Bad Kreuznach befunden hätten. Die Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.8.2026 bestimmt worden. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach