Bot der 50jährige dem Polizisten 5.000 Euro um weiterfahren zu dürfen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche  (25.8.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1021 Js 14765/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Alsenz wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bestechung und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier weiteren Fällen (Fälle 2 bis 5) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

  Fall 1:   

Der Angeklagte soll Ende Mai 2025 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Als er von einem Polizeibeamten einer Verkehrskontrolle unterzogen worden sei, habe er dem Polizeibeamten 5.000 Euro angeboten, wenn er ihn weiterfahren lasse. Nachdem der Polizeibeamte auf das Angebot nicht eingegangen sei, soll der Angeklagte gegenüber dem Polizeibeamten unter anderem geäußert haben: „Sie müssen erst mal noch ein paar Sterne auf ihren Schultern sammeln, um mir etwas sagen zu dürfen“. Zudem habe er dem Polizeibeamten im Anschluss daran für circa drei Sekunden den rechten Mittelfinger gezeigt.

Fälle 2 bis 5:

Darüber hinaus soll der Angeklagte Ende Januar 2025 in zwei Fällen sowie Mitte April 2025 in zwei Fällen jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach, Bad Münster und Hoppstädten teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach hinsichtlich sämtlicher Vorwürfe des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geständig eingelassen. Die Tatvorwürfe der Beleidigung und Bestechung im Fall 1 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach