Stadtjugendamt: CDU, SPD + FDP fordern 95% Kostenübernahme durch den Kreis

Die Stadtfinanzen sind in einer katastrophalen Lage. Wie ernst diese ist, haben nach jahrelanger Verleugnung jüngst auch die Mehrheitsfraktionen von CDU, SPD und FDP erkannt. Die erste Folge der neuen Einsicht ist die Schließung des Bäderhauses. Vor nur 15 Monaten wurde diese von den drei Koalitionsparteien noch vehement abgelehnt. Aber die als Alternative damals durchgeführte Erhöhung der Parkgebühren hat sich als dermaßen wirtschaftlich wie gesellschaftlich destruktiv erwiesen, dass nun endlich Konsequenzen gezogen werden.

Diese deuten sich nach jahrelanger Untätigkeit nun auch für einen der größten Kostenfaktoren des Stadthaushaltes an: das Stadtjugendamt. Das ursprünglich einstellige Millionen-Minus ist längst zweistellig ausgeufert. Ohne dass es den Kindern und Jugendlichen in der Stadt besser gehen würde. Mittlerweile achtstellige Beträge werden u.a. wegen des Fehlverhaltens von Eltern aufgewendet, die ihre Kinder vernachlässigen. Für den vordergründig Nicht-Problem-Nachwuchs bleibt so kein Geld übrig. Das wird Jahre, nachdem der Stadthaushalt tief in die roten Zahlen gerutscht ist, nun endlich thematisiert.

Die Stadtratsfraktionen von CDU, SPD und FDP, die in den vergangenen zehn Jahren mit einer 75%igen Übernahme der Jugendamtskosten durch den Kreis ausdrücklich zufrieden waren, fordern jetzt 95% vom Kreis. Da die Stadt über die Kreisumlage rund ein Drittel des Kreishaushaltes finanziert, würden auch dann noch jährlich viele Millionen für das Stadtjugendamt aus dem Stadthaushalt aufgewendet. Aber das Defizit würde erheblich sinken. Klar ist auch, dass dieser zielführende Vorschlag beim Kreis keine Zustimmung finden wird.

Denn auch der Kreishaushalt ist defizitär. Eine weitere Erhöhung der Kreisumlage würde in der Folge vielen kleinen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet die finanzielle Luft nehmen. Was andererseits eine Chance zum Ehrlichmachen in der Kommunalpolitik gibt. Mit größter Selbstverständlichkeit nutzen Einwohner*Innen des Kreisgebietes seit Jahrzehnten öffentliche Einrichtungen wie Bäder, Stadtbibliothek, PuK, VHS, Jugendzentrum Mühle usw, deren Defizite in Millionenhöhe allein von den Einwohner*Innen der Stadt getragen werden.

Für dieses seit Jahrzehnten beklagte Problem gibts auch vom Land immer noch keine Lösung. Das daher tatsächlich Werthaltige am von Vorstoß von CDU, SPD und FDP ist der Hinweis darauf was passiert, wenn der Kreis sich nicht kurzfristig wesentlich stärker an den Stadtjugendamtskosten beteiligt. Für diesen (höchst wahrscheinlichen) Fall wollen die Mehrheitsfraktionen noch vor den Haushaltsberatungen einen Antrag auf eine Grundsatzentscheidung zur Abgabe der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe in den Stadtrat einbringen.

Und damit das gesetzlich vorgesehene Verfahren nach § 2 Abs. 3 AGKJHG Rheinland-Pfalz einleiten. Am Ende dieses zeitraubenden Prozesses fällt dann die Entscheidung, ob das Stadtjugendamt zum Kreis wandert. Oder die Stadt vom Land endlich einen vollständigen Ausgleich ihrer Kosten erhält. Da CDU, SPD und FDP als Frist dafür die städtischen Haushaltsberatungen für 2027 benannt haben, die am 3., 4. und 5.11.2026 stattfinden, muss dementsprechende Stadtratsbeschluss in der Sitzung am 29.10.2026 fallen.

Der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Stadtrat Bad Kreuznach für die Stadtratssitzung am 27.8.2026 im Wortlaut: Resolution: Kinder und Jugendliche in Bad Kreuznach verdienen Zukunft – Landkreis muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Jugendhilfe beteiligen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, die Fraktionen der CDU, SPD und FDP beantragen, für die Stadtratssitzung am 27. August 2026 den Tagesordnungspunkt „Resolution: Kinder und Jugendliche in Bad Kreuznach verdienen Zukunft – Landkreis muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Jugendhilfe beteiligen“ auf die Tagesordnung zu setzen und folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Bad Kreuznach fordert:

1. Absenkung der Interessenquote: Der Landkreis Bad Kreuznach wird aufgefordert, mit der Stadt eine neue Vereinbarung gemäß § 31 Abs. 3 LFAG abzuschließen, die eine Absenkung der städtischen Interessenquote auf 5 Prozent vorsieht.

2. Gleichstellung bei der Finanzierung der Kindertagesstätten: Die Stadt Bad Kreuznach muss bei der Finanzierung ihrer kommunalen Kindertagesstätten mit den übrigen kommunalen Kita-Trägern gleichgestellt werden. Der Landkreis wird aufgefordert, eine Finanzierung in Höhe von insgesamt 103,5 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten sicherzustellen.

3. Vollständige Berücksichtigung der Jugendhilfekosten: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird aufgefordert, das Landesfinanzausgleichsgesetz so anzupassen, dass künftig sämtliche notwendigen Kosten der Jugendhilfe bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Dies muss neben den bislang einbezogenen Leistungsausgaben insbesondere die Personal-, Verwaltungs-, Sach- und Betriebskosten umfassen.

4. Ungekürzte Weiterleitung der Mittel: Die aus den Jugendhilfeaufwendungen der Stadt resultierenden Mittel des kommunalen Finanzausgleichs müssen vom Landkreis vollständig, transparent und ohne Verzögerung an die Stadt weitergeleitet werden. Die Weiterleitung darf nicht durch eine Kürzung, Verrechnung oder Absenkung anderer Kostenerstattungen des Landkreises wirtschaftlich neutralisiert werden.

Der Landkreis wird aufgefordert, der Stadt rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 ein konkretes und verbindliches Angebot vorzulegen, das die vorgenannten Forderungen aufgreift und die Stadt gegenüber der gegenwärtigen Finanzierung deutlich und dauerhaft besserstellt.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine tragfähige Vereinbarung oder kein entsprechendes verbindliches Angebot vorliegen, wird noch vor den Haushaltsberatungen ein Antrag auf eine Grundsatzentscheidung zur Abgabe der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe in den Stadtrat eingebracht und damit das gesetzlich vorgesehene Verfahren nach § 2 Abs. 3 AGKJHG Rheinland-Pfalz eingeleitet.

Begründung:
Kinder, Jugendliche und Familien in Bad Kreuznach haben Anspruch auf eine leistungsfähige, verlässliche und qualitativ hochwertige Jugendhilfe. Die Stadt nimmt mit ihrem Jugendamt Aufgaben wahr, die andernfalls dem Landkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe obliegen würden. Die damit verbundenen Aufwendungen und finanziellen Risiken belasten den städtischen Haushalt erheblich.

Die Gespräche zwischen den großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt, den betroffenen Landkreisen und dem Landkreistag am 14. August 2026 sind erneut ohne Einigung geblieben. Dieses Ergebnis lässt die Städte und insbesondere diejenigen, die täglich Kinder- und Jugendhilfe leisten, ernüchtert zurück. Die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes hat die finanzielle Lage der Stadt Bad Kreuznach bislang nicht verbessert.

Die aus den Jugendhilfeaufwendungen der Stadt resultierenden zusätzlichen Mittel fließen zunächst an den Landkreis. Gleichzeitig wurde die bisherige höhere Kostenerstattung des Landkreises an die Stadt verringert. Die beabsichtigte Entlastung wurde dadurch nicht erreicht; im Ergebnis hat sich die finanzielle Position der Stadt verschlechtert. Zudem werden im kommunalen Finanzausgleich bislang nur bestimmte Leistungsausgaben berücksichtigt.

Notwendige Personal-, Verwaltungs-, Sach- und Betriebskosten bleiben unzureichend abgebildet. Gerade diese Kosten sind jedoch unverzichtbar, um die gesetzlichen Aufgaben der Jugendhilfe verlässlich erfüllen zu können. § 31 Abs. 3 LFAG sieht eine Kostenerstattung unter Berücksichtigung einer angemessenen Interessenquote vor. Die bisherige Interessenquote von überwiegend 25 Prozent ist angesichts der Haushaltslage, der Kostenentwicklung und der Aufgabenverteilung nicht mehr vertretbar.

Deshalb unterstützt der Stadtrat die Forderung des Städtetages nach einer Absenkung auf 5 Prozent. Auch bei der Finanzierung der kommunalen Kindertagesstätten darf Bad Kreuznach nicht schlechter gestellt werden als andere kommunale Kita-Träger. Die Gleichstellung mit einem Finanzierungsumfang von insgesamt 103,5 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten ist daher Bestandteil einer tragfähigen Gesamtlösung. Eine künftige Vereinbarung muss außerdem die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigen.

Steigende Fallzahlen, zusätzliche gesetzliche Aufgaben, höhere fachliche Anforderungen und tarifbedingte Personalkostensteigerungen dürfen nicht weiter einseitig zulasten der Stadt gehen. Erforderlich ist eine dynamische, transparente und dauerhaft verlässliche Finanzierung. Die organisatorische Zuständigkeit für die Jugendhilfe ist kein Selbstzweck. Maßstab der Entscheidung sind die Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien, die Qualität der Hilfen, die Sicherheit der Beschäftigten und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt.

Die fortdauernde Unsicherheit belastet bereits heute das Personal. Insbesondere im
Allgemeinen Sozialen Dienst droht eine verstärkte Personalfluktuation, die bestehende
Belastungen weiter verschärfen und die Unterstützung und den Schutz von Kindern,
Jugendlichen und Familien beeinträchtigen könnte. Kommt rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen keine deutliche und dauerhafte Verbesserung zustande, muss der Stadtrat die gesetzlich eröffnete Abgabe der örtlichen Trägerschaft konsequent prüfen und das dafür vorgesehene Verfahren einleiten.

Eine Abschrift dieser Resolution erhalten die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach, die Fraktionen des Kreistages, der Landkreistag Rheinland-Pfalz, der Städtetag Rheinland-Pfalz, die Landesregierung sowie die übrigen großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt. Für die Fraktion der CDU Manfred Rapp (Fraktionsvorsitzender), für die Fraktion der SPD Dr. Claudia Eider (Fraktionsvorsitzende) und für die Fraktion der FDP Christoph Anheuser (Fraktionsvorsitzender)“