Ortsbeirat Bosenheim entscheidet über die Berufung gegen das Schwimmbad-Urteil

Am morgigen Mittwoch (19.8.2026) entscheidet der Bosenheimer Ortsbeirat über die Berufung gegen das Schwimmbad-Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 28. Juli 2026. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr und findet im Gemeindehaus (Raiffeisenstraße 1) statt. Per Beschluss soll die der von Rechtsanwalt Herbert Emrich (Planig) bereits eingereichten Antrag auf Zulassung der Berufung abgesegnet werden.

Johanna Lorenz (links) wird die Ortsbeiratssitzung leiten. Herbert Emrich (rechts) informiert über den weiteren Verfahrensgang.

Weiterhin soll der Ortsbeirat Rechtsanwalt Emrich mit der Begründung des Antrags, der unter dem Aktenzeichen 10 A 11221/26.OVG beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz rechtshängig ist, beauftragen. Herbert Emrich wird an der Sitzung teilnehmen und zum erstinstanzlichen Urteil und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen. Als erster Tagesordnungspunkt ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.

Nach dem Schwimmbad-Thema steht eine nicht viel weniger wichtige Frage auf der Tagesordnung: die Vorstellungen der Bosenheimer*Innen zum neuen Flächennutzungsplans er Stadt. Danach wird ein Antrag zur Einmündung eines Wirtschafts- auf den Friedhofsweg an der Trafostation behandelt. Kurz vor Schluss der Sitzung kommt dann der Planiger Ortsvorsteher David Feld im Bosenheimer Ortsbeirat zu Wort.

Er informiert über die mögliche Installation einer digitalen Anzeigetafel (Kosten, Voraussetzungen und den Nutzen). Laut Einladung würde sich als Standort z.B. der Platz vor dem Gemeindehaus anbieten. Nach dem Rücktritt von Ortsvorsteher Markus Später und aufgrund einer Verhinderung von Patrick Herz wird die Sitzung geleitet von der stellvertretenden Ortsvorsteherin Johanna Lorenz.