In den vergangenen Jahren wurden weltweit unzählige schlimmste Gesetzesbrüche nicht durch staatliche Ermittlungsbehörden, sondern durch sogenannte Whistleblower (Hinweisgeber*Innen) aufgedeckt. Oft sind das Mitarbeiter*Innen in staatlichen oder privatwirtschaftlichen Verwaltungsstrukturen, die Unrecht zu Lasten Unschuldiger nicht länger hinnehmen wollen. Die Europäische Union hat darauf reagiert. Und von den Mitgliedsstaaten entsprechende gesetzliche Regelungen verlangt.

Daher müssen in Deutschland seit dem Juli 2023 alle Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein entsprechendes Portal anbieten. Auf diesem Weg sollen Hinweisgeber*Innen vor Folgen wie Kündigung, Versetzung oder Diskriminierung geschützt werden. Das gilt auch für die Stadtverwaltung. Dort betrifft das nicht nur die rund 1.200 Mitarbeitenden. Sondern auch die rund 300 ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen. Denn Kommunalverwaltungen sind Selbstverwaltungskörperschaften.

Die Ehrenamtlichen müssen daher die selben Möglichkeiten haben, wie die Hauptamtlichen. Und auch Geschäftspartner der Stadt, die beruflich bedingt relevante Informationen erlangen, müssen sich auf einem entsprechenden Portal melden können. Daran hat die von Ex-Polizist Emanuel Letz (FDP) geführte Stadtverwaltung offenbar aber gar kein Interesse. Wer das Portal nutzten möchte, kann es etwa im Ratsinformationssystem auf der Stadtseite bad-kreuznach.de über die Suchfunktion nicht finden.
Der korrekte Link lautet https://stadtbadkreuznach.hinweisgeberportal.de/ und ist unten angegeben. Gibt man in der Suchfunktion den Link-Wortbestandteil „Hinweisgeberportal“ ein, erfolgt die Anzeige „0 Treffer“. Und auch die 300 ehrenamtlich tätigen Personen sind nicht informiert. Eine tourismusbeitrag-so-nicht.de-Umfrage in den letzten Tagen bei 31 von ihnen ergab: kein einziger Betroffener wusste bescheid. Wer den Link aufruft stellt zudem fest: es fehlt jede vollständige Erklärung zum Hintergrund des Portales.
Zudem sind die angebotenen Formulare für Nicht-Bürokraten schwer zu verstehen. Und es ist nicht angegeben, bei welchen Personen bzw Ämtern der Stadtverwaltung die eingegebenen Daten am Ende landen. In Großstädten mit fünfstelligen Mitarbeitenden-Zahlen mag eine solche Vorgehensweise akzeptabel sein. Aber Bad Kreuznach ist ein Dorf. Wer bestimmte Informationen angibt ist wegen der jeweils sehr überschaubaren Kreise der Informierten leicht zu ermitteln.
Zur Wahrung ihrer Anonymität ist daher für die Hinweisgeber von entscheidender Bedeutung vorher zu wissen, bei wem ihre Informationen landen. Wer sich etwa über die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung beschweren möchte, zu der bei der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion nahezu wöchentlich Mitteilungen eingehen, möchte aus nachvollziehbaren Gründen sicherstellen, dass Nathalie Herberger nicht zu den Einsichtsberechtigten in das Hinweisgeberportal zählt.
