Hat der 56jährige aus Daxweiler ermöglicht Drogen kiloweise zu handeln?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (20.8.2026) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1043 Js 16106/25) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, unter anderem wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Weeze Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen vor. 

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft einem 56 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Daxweiler vor, dem 31 Jahre alten Angeklagten in den vorgenannten Fällen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben. Der 31 Jahre alte Angeklagte habe sich spätestens im Februar 2024 dazu entschlossen, Amphetamin und Ecstasy gewinnbringend zu verkaufen, um sich eine dauerhafte, nicht unerhebliche Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu verschaffen.

Das Amphetamin habe er selbst hergestellt, wobei er hierzu die Wohnung des 56 Jahre alten Angeklagten in Daxweiler, der über die Betäubungsmittelgeschäfte des 31 Jahre alten Angeklagten Kenntnis gehabt habe, genutzt habe. In den Zeiträumen von Februar 2024 bis August 2024 sowie Dezember 2024 bis März 2025 soll der 31 Jahre alte Angeklagte bei insgesamt 11 Gelegenheiten jeweils 1 Kilogramm Amphetamin zu einem Kilopreis von 1.400 Euro mit Gewinn an einen Abnehmer aus Bingen am Rhein veräußert haben.

Im März 2025 habe er zudem 1.000 Ecstasy-Pillen zum Preis von 700 Euro an den Abnehmer verkauft. Darüber hinaus soll der 31 Jahre alte Angeklagte im September 2024 2 Kilogramm Amphetamin zum Preis von 2.800 Euro sowie im Juni 2025 10 Kilogramm Amphetamin zu einem Preis von 7.000 Euro an den vorgenannten Abnehmer gewinnbringend veräußert haben. Fortsetzungstermine sind auf den 21.8.2026 und den 26.8.2026 bestimmt worden. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach