Stadt: keine Rutschgefahr durch Früchte auf dem Gehweg

Die Auffassungen bei der Stadtverwaltung darüber, wann und wo diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht tätig werden muss, sind höchst unterschiedlich. So sorgt noch heute für Verärgerung, dass auf der historischen Wehrschanze rund 2.000 Quadratmeter Bäume und Sträucher abgeholzt wurden mit der Behauptung, dies diene der Verkehrssicherheit. Obwohl dort nie Autos und höchst selten Fußgänger*Innen unterwegs waren.

An anderen Stellen hingegen, wo Menschen häufig langlaufen, wendet die Stadt einen ganz anderen Maßstab an. Zum Beispiel dort, wo Früchte von Bäumen fallen und auf Gehwegen für Rutschgefahr sorgen. Die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion hatte der Stadtverwaltung drei dieser Stellen im Bild vorgestellt und eine Reinigung der Gehwege angeregt. Dazu wird es nicht kommen. Denn die Antwort der Verwaltung lautet:

„Unser Bauhof ist die beschriebenen Bereiche abgefahren. Eine größere Verschmutzung, von der eine Gefahr ausginge, können wir nicht feststellen“. Für verantwortliche Grundstückseigentümer*Innen ist das ein klares Signal: ihre Verpflichtung zur Reinigung von Gehwegen besteht faktisch nicht mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn die Verschmutzung nicht schlimmer ausschaut, als auf den beigefügten Bildern.