Anlieger der Mühlenstrasse warten jetzt schon zwei Jahre auf die Fußgängerzone

Der Ausbau der westlichen Mühlenstrasse war ein echter Erfolg des Stadtbauamtes. Das konnte schon in den ersten Tagen nach der Freigabe im Abschnitt zwischen der Fährgasse und dem Kornmarkt anhand einer deutlich gestiegenen Fußgängerfrequenz jede(r) sehen. Sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat haben aus der deutlich verbesserten Aufenthaltsqualität die richtige Konsequenz gezogen. Und im August 2024 beschlossen, aus dem Verkehrsberuhigten Bereich eine Fußgängerzone zu machen.

Durch die erfreulich hohe Fußgängerfrequenz in der Mühlenstrasse wird es wegen des Autoverkehrs dort oft eng.

In der am 29.8.2024 bei nur einer Gegenstimme im Stadtrat angenommenen Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 24/240-1 ist als eines der Argumente für diese Regelung ausdrücklich festgehalten, dass diese der „Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer“ dienen soll. Formaljuristische Voraussetzung für die Ausweisung einer zusätzlichen Fußgängerzone ist die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße, Beinde, Kornmarkt, Rossstraße und Turmstraße“ (Nr. 1b/8).

Folgerichtig hat der Stadtrat dessen Veränderung in Auftrag gegeben. Und dazu ausdrücklich das „beschleunigtes Verfahren sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung“ beschlossen. Seit dem hat sich an der Lage vor Ort nichts geändert. Was bei den Anwohner*Innen immer wieder für Diskussionsstoff und auf der Strasse für gefährliche Situationen sorgt. Als Grund für die Verzögerung hat die Stadtverwaltung die personellen Probleme im Stadtbauamt und bei der Fremdvergabe der Bebauungsplanerstellung angegeben.