59jähriger Warmsrother wegen Betrugs in 20 Fällen vor dem Landgericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (13.8.2026) um 11 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1025 Js 13955/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 59 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Warmsroth wegen Betruges in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte habe im Mai 2020 über die Dating-App Tinder Kontakt zu einer Frau aufgenommen. Gegenüber der Frau habe er sich wahrheitswidrig als alleinerziehender Vater dreier Kinder präsentiert. Nachdem sich der Kontakt zwischen ihm und der Frau zunehmend intensiviert habe, soll er die Frau unter Vorspiegelung vermeintlicher finanzieller Probleme dazu veranlasst haben, Überweisungen zu seinen Gunsten zu tätigen.

Die Frau, die von einer tatsächlichen finanziellen Hilfsbedürftigkeit des Angeklagten ausgegangen sei, habe daraufhin im Zeitraum von April 2021 bis Juni 2024 insgesamt 25.963,00 Euro an den Angeklagten bzw. zu seinen Gunsten an Energieversorger überwiesen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach