Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Montag (10.8.2026) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 895/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Oktober 2023 mit seiner damaligen Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Kirn einen Streit gehabt haben. Während dieses Streits habe er gewaltsam das Verlassen der Wohnung durch seine damalige Lebensgefährtin verhindert. Unter anderem habe er sie, als sie die Wohnungstür bereits nach draußen durchquert habe, an den Haaren zurück in die Wohnung gezogen. Im Anschluss daran soll er sie im Hausflur auf den Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt, ihr kurzzeitig den Mund und die Nase zugehalten sowie einen Finger in ihren Hals gesteckt haben.
Außerdem habe er im weiteren Verlauf gewaltsam seine Hand bzw. Faust vaginal bei ihr eingeführt. Erst nach einer Stunde habe seine damalige Lebensgefährtin die Wohnung wieder verlassen können. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen. Fortsetzungstermine sind auf den 19.8.2026 und den 7.9.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
