Rehborner hat in neun Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (6.8.2026) um 11:15 Uhr im Saal sieben (Az: 7 NBs 1021 Js 1161/24, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 39 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Rehborn wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 9 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.350 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Transportunternehmens, bei welchem er mehrere Mitarbeiter beschäftigt habe, im Zeitraum von Mai 2022 bis Januar 2023 in 9 Fällen die Arbeitnehmeranteile einzelner Mitarbeiter nicht bzw. nicht vollständig an den Sozialversicherungsträger abgeführt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim, welches zunächst einen Strafbefehl gegen ihn erlassen hatte, gegen welchen er Einspruch einlegte, in der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung nicht gegen den Schuldspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 9 Fällen gewandt, sondern greift mit seiner Berufung nur den Rechtsfolgenausspruch in dem aufgrund der Hauptverhandlung verkündeten Urteil des Amtsgerichts Bad Sobernheim an.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach