Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (6.8.2026) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 13879/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende Juli 2025 aus einem Baumarkt in Simmern/Hunsrück eine Angel im Wert von 39,99 Euro entwendet haben, indem er diese bewusst nicht an der Selbstbedienungskasse eingescannt und den Baumarkt sodann mit der Angel verlassen habe. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück dahingehend eingelassen, dass er in Eile gewesen sei und dabei versehentlich vergessen habe, die Angel an der Selbstbedienungskasse einzuscannen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
