Jörg Fechner freut sich: „OB Letz greift AfD-Parkgebühren-Vorschlag auf“

Am 27. Mai 2025 hat die Stadtratsmehrheit von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken die Parkgebühren im Stadtgebiet in zwei Schritten erhöht. Bereits zum 1. Juli vergangenen Jahres wurde der Tarif für alle bewirtschafteten städtischen Parkplätze deutlich heraufgesetzt. Zum 1. Januar diesen Jahres wurden dann bis dato gebührenfreie Parkflächen zu gebührenpflichtigen Flächen erklärt. Beide Beschlusselemente lösten in der Bevölkerung eine massive Verärgerung aus. Und deutliche Reaktionen etwa bei den Kund*Innen des Einzelhandels und der Gastronomie. Diese gesellschaftliche Realität kam nicht nur in den Sozialen Medien zum Ausdruck.

Sondern auch bei einigen Kommunalpolitiker*Innen an. So merkte etwa Tobias Heil, SPD-Vertreter im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung dort im Frühjahr dieses Jahres an, dass er in dem von ihm und seiner Frau betriebenen Marktcafe am Kornmarkt die Verärgerung der von den Parkgebührerhöhungen Betroffenen unmittelbar höre und durch Umsatzrückgänge spüre. Auch zu Oberbürgermeister Emanuel Letz drang die seit dem Sommer 2025 teils sehr deutliche Kritik im laufe der Zeit durch. Trotzdem hielt der OB noch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) am 4.2.2026 uneingeschränkt an der Stadtratsbeschlusslage fest.

Um aufgrund seines im Juli 2026 selbsterklärten Wiederwahlinteresses seinen Koalitions- (CDU, SPD) und Parteifreunden (FDP) inhaltlich in den Rücken zu fallen. Dem Oeffentlichen Anzeiger (dort veröffentlicht am 23.7.2026) sagte Letz, die erste Stunde sollte günstiger werden, um Anreize zu schaffen. Diese Aussage brachte die AfD-Stadtratsfraktion zum Frohlocken. Denn exakt diese Forderung hatte Jörg Fechner vorüber einem halben Jahr aufgestellt. Und war – auch von OB Emanuel Letz – inhaltlich abgebrüstet worden. Für CDU-SPD-FDP-Koalition bringt das imageorientierte Umdenken des OB vielfältige Probleme mit sich.

Denn eine deutliche Reduzierung der Parkgebühren führt, das hat Emanuel Letz sich und den Kommunalpolitiker*Innen in der Stadtratssitzung am 11.12.2025 ausdrücklich von Stadtwerke-Geschäftsführer Klaus-Dieter Dreesbach öffentlich erklären lassen, zu erheblichen Einnahmeausfällen bei der Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach (BGK) mbH. Mit fatalen Folgen: die kann dann nämlich die Millionendefizite der städtischen Bäderlandschaft nicht mehr abdecken. Was die BAD GmbH laut Geschäftsführer Dreesbach zu Schließungen zwingt. Daran hat Emanuel Letz bei seinen Aussagen im Öffentlichen nicht erinnert.

Die AfD-Stadtratsfraktion ist jedenfalls zwischenzeitlich vom sachpolitischen Höhenflug, zu der ihr der OB verholfen hat, wieder ins kommunalpolitische Tagesgeschäft zurückgekehrt. Und hat die Aussage des Oberbürgermeisters in einen weiteren Parkgebühren-Antrag für die Stadtratssitzung am 27.8.2026 umgemünzt. Darin fordert die AfD wörtlich: „als Orientierung soll ein Tarif von 1,50 Euro für die erste Stunde geprüft werden“. Und greift damit exakt den von Emanuel Letz in den Raum gestellten Betrag auf. Was Oberbürgermeister Emanuel Letz und seine Koalitionsfreunde massiv in Probleme bringt.

Wird der AfD-Antrag mit dem nun auch Letz-gefälligen Inhalt abgelehnt, überführt das den Oberbürgermeister als Dampfplauderer, der in seiner sachpolitischen Not statt zukunftsorientierter Lösungen von ihm selbst abgelehnte Irrwege weiter beschreitet. Stimmen Letz und Co zu und geben an, von der AfD gelernt zu haben, können die Beteiligten ihre kommunalpolitischen Ambitionen gleich zusammenpacken. Einmal mehr hat eine unbedachte Aussage des OB die massiven Schwachstellen der Bad Kreuznacher Kommunalpolitik aufgezeigt. Neu ist, dass dies jetzt nicht mehr nur in der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Berichterstattung und Kommentierung deutlich wird. Sondern verstärkt auch im Stadtrat.

Der AfD-Antrag zur Parkgebührensenkung Antrag für die Stadtratssitzung am 27.8.2026 im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die AfD-Stadtratsfraktion stellt gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Bad Kreuznach den folgenden Beschlussantrag zur Sitzung des Stadtrates am 27. August 2026.

Beschlussvorschlag: der Stadtrat möge beschließen: die Stadtverwaltung wird beauftragt, die zum 1. Januar 2026 eingeführte Parkgebührenordnung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zu überprüfen und dem Stadtrat einen Vorschlag für eine bürger- und wirtschaftsfreundlichere Tarifstruktur vorzulegen. Dabei soll insbesondere die Gebühr für die erste Stunde eines Parkvorgangs deutlich reduziert werden. Als Orientierung soll ein Tarif von 1,50 Euro für die erste Stunde geprüft werden. Bei der Überarbeitung sind die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Einzelhandels, der Gastronomie, des Tourismus, der Kultur-, Sport- und Veranstaltungsbetriebe angemessen zu berücksichtigen.

Begründung

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) am 4. Februar 2026 beantragte die AfD-Stadtratsfraktion eine bürger- und kundenfreundlichere Gestaltung der Parkgebühren. Kern dieses Antrages war eine deutliche Entlastung bei der ersten Parkstunde. Der Antrag fand damals leider keine Zustimmung der übrigen Fraktionen. Inzwischen zeichnet sich jedoch ein Umdenken ab. Der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach, Emanuel Letz, wurde am 23. Juli 2026 im Oeffentlichen Anzeiger mit den Worten zitiert:

„Auch beim Thema Parkgebühren kann sich der OB eine andere Tarifstruktur vorstellen: Die erste Stunde sollte günstiger werden, um Anreize zu schaffen. Er würde die erste Stunde für 1,50 Euro anbieten, die zweite für 2,50 Euro.“ Damit greift der Oberbürgermeister inhaltlich den Vorschlag auf, den die AfD-Stadtratsfraktion bereits Anfang Februar im PLUV eingebracht hatte. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die bestehende Gebührenordnung erneut zu überprüfen und eine Korrektur vorzunehmen. Die derzeitigen Parkgebühren werden von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Besuchern sowie Gewerbetreibenden als zu hoch empfunden.

Gleichzeitig weist die Bad Kreuznacher Innenstadt seit Jahren eine zunehmende Zahl an Leerständen auf. Mehrere traditionsreiche Einzelhandelsgeschäfte haben in der Vergangenheit ihren Betrieb eingestellt. Diese Entwicklung schwächt die Attraktivität der Innenstadt als Einkaufs-, Kur- und Tourismusstandort, denn nur allein von einer steigenden Anzahl von Döner-Restaurants und Barbershops wird die Innenstadt nicht attraktiver werden. Zusätzliche Brisanz erhält diese Entwicklung durch die Berichterstattung über eine mögliche erneute Schließung der Galeria-Filiale.

Als einer der letzten großen Ankerbetriebe der Innenstadt hätte eine Schließung erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Einzelhandel. Zwar kann die Stadt unternehmerische Entscheidungen nicht beeinflussen, sie kann jedoch durch geeignete Rahmenbedingungen dazu beitragen, die Attraktivität des Standortes zu stärken. Hierzu gehört eben auch eine ausgewogene Parkgebührenpolitik. Gerade die erste Stunde eines Parkvorgangs ist für kurze Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge oder den Besuch gastronomischer Betriebe von besonderer Bedeutung. Eine günstigere erste Stunde schafft einen Anreiz für Aufenthalte in der Innenstadt und verbessert auch damit die Wettbewerbsfähigkeit Bad Kreuznachs gegenüber umliegenden Städten und Gemeinden.

Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erscheint eine Überprüfung sinnvoll. Höhere Parkgebühren können kurzfristig zu Mehreinnahmen führen. Langfristig besteht jedoch die Gefahr, dass sinkende Besucherzahlen, Geschäftsaufgaben und Leerstände zu geringeren Gewerbesteuereinnahmen und einer weiteren Schwächung der Innenstadt führen. Bad Kreuznach ist in erheblichem Maße auf Besucher aus dem Umland angewiesen. Werden diese durch hohe Parkkosten abgeschreckt, weichen sie auf andere Einkaufsstandorte mit günstigeren Parktarifen aus. Eine attraktive Innenstadt benötigt daher Rahmenbedingungen, die sowohl den Interessen der Bürgerinnen und Bürger als auch den wirtschaftlichen Belangen des Einzelhandels Rechnung tragen.

Der Stadtrat sollte deshalb die Gelegenheit nutzen, die bestehende Parkgebührenregelung im Interesse einer lebendigen Innenstadt, eines starken Einzelhandels sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu überarbeiten. Sollte vor einer Beschlussfassung eine fachliche Vorberatung erforderlich sein, beantragt die AfD-Stadtratsfraktion vorsorglich die Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV) und – soweit auch erforderlich – in den Finanzausschuss. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner AfD-Stadtratsfraktion Bad Kreuznach“