Einschlägig vorbestrafter 38jähriger erneut beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (6.8.2026) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 7 NBs 1044 Js 7934/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll an einem Tag im Mai 2025 zweimal mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Die zweite Fahrt sei abends erfolgt, nachdem er am frühen Nachmittag schon aus Anlass der ersten Fahrt von der Polizei kontrolliert und ihm von den Polizeibeamten verdeutlicht worden sei, dass er ohne Fahrerlaubnis nicht mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfe. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 Quelle: Landgericht Bad Kreuznach