Polizei stoppt Lkws: freie Fahrt für Ferienreisende

Das dürften nur die wenigstens Autofahrer*Innen wissen: bereits seit 1985 gilt auf viel befahrenen Autobahnen und Bundesstrassen, zu denen die A 61 zählt, die Ferienreiseverordnung. Die bestimmt ein Fahrverbot an allen Samstagen zwischen dem 1.7. und dem 31.8. jeweils von 7 Uhr bis 20 Uhr für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, die gewerblich Güter transportieren. Die Absicht ist den Verkehr auf Hauptstrecken während der Sommerferien zu entlasten und Staus zu reduzieren.

Am vorgestrigen Samstag (1.8.2026) führten Kräfte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim auf der A 61 verstärkt Kontrollen hinsichtlich des Einhaltung der Ferienreiseverordnung. Insgesamt konnten fünf Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen werden, wovon dreien die Weiterfahrt untersagt wurde. In einem Fall konnte eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden. In einem weiteren Fall handelte es sich um eine rein private Fahrt. Bei den drei Brummis, die stehen bleiben mussten, müssen sowohl die Fahrer als auch die Halter mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: Verkehrsdirektion Mainz