Kerb Planig: Gefahr durch unangeleinten Hund

Vor vier Wochen wurde ein vierjähriges Mädchen in Sachsen-Anhalt von einem Hund totgebissen. Jahr für Jahr kommen tausende von Mitmenschen durch Hundebisse zu Schaden. Klar ist: die Probleme mit Vierbeinern befinden sich immer am anderen Ende der Leine. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Kreuznach regelt daher klipp und klar in § 3 („Umgang mit Tieren“, Absatz 1: „Hunde sind innerhalb der bebauten Ortslage angeleint zu führen“. Da Hunde nicht lesen und in den allermeisten Fällen sich auch die Leine nicht anlegen können, sind daher für die Hundehalter*Innen verantwortlich.

Nach hunderten totgebissenen Mitmenschen und hunderttausenden Verletzten haben es einige Halter*Innen gefährlicher Hunde noch immer nicht kapiert: innerorts gilt aus guten Gründen Leinenzwang.

Die Tiere und deren Mitmenschen sind deren Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit ausgeliefert. Wie krass eine örtliche Hundehalterin tickt, hat der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Fotograf am vergangenen Freitag in Planig beim Kerbe-Festzug vom Rathaus zum Kerbeplatz persönlich erlebt. Ein Hund jener Art, der vor vier Wochen das Mädchen tötete (die dortige Halterin bezeichnete ihren Bello als „Familienhund“) saß unangeleint in der Einmündung der Heinrich-Kreuz-Strasse in die Mainzer Strasse.

Wenige Sekunden bevor der Festzug die Stelle erreichte. Die an die Hundehalterin gerichtete Aufforderung unsers Fotografen, den Hund sofort anzuleinen, wies die Frau zunächst zurück. Erst als der Fotograf die Szene mit der Kamera aufnahm, zerrte sie den Hund zum wenige Meter entfernten Grundstückseingang. Die Frau zeigte keinerlei Unrechtsbewusstsein und wurde von einer neben ihr stehenden Frau auch noch in Schutz genommen. Selbstredend gabs auch keine Entschuldigung für das krasse Fehlverhalten.