Polizei beendet verbotenes Kraftfahrzeugrennen in der Waldalgesheimer Strasse

Die Opfer entsprechender Fahrweisen wird dieser Polizeibericht besonders freuen. Denn am gestrigen Freitagabend (31.7.2026) gegen 22:15 Uhr hat eine Streife der Bad Kreuznacher Polizeiinspektion einen jener Zeitgenossen gestellt, die Defizite welcher Art auch immer durch eine aggressive Fahrweise zu kompensieren suchen. Tatbestandstypisch saß der 48jährige Täter am Steuer einen schwarzen Mercedes-Benz E-Klasse. Und fiel der Streife bereits im Bereich der Gensinger Straße / Viktoriastraße durch einen äußerst geringen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug auf.

Symbolbild – am Ende ist die Polizei doch fast immer schneller.

Aufgrund des herrschenden Verkehrsaufkommens bestand für den Fahrer keine Möglichkeit, das vorausfahrende Fahrzeug zu überholen. Dennoch hielt er den geringen Abstand über einen längeren Streckenabschnitt aufrecht. Im weiteren Verlauf der Fahrt über die Charles-de-Gaulle-Straße bis in die Winzenheimer Waldalgesheimer Straße beschleunigte der 48jährige Fahrer sein Fahrzeug erheblich. Das dortige Wohngebiet ist durch Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Um den Abstand zum Mercedes konstant halten zu können, musste der Streifenwagen auf über 100 km/h beschleunigen. Der Mercedes konnte glücklicherweise umgehend gestoppt werden.

Nach Rücksprache mit der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft wurde der Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB bejaht. Gegen den 48jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf wird auch die Eignung des Fahrzeugführers geprüft. Die Polizei stellt immer wieder fest, dass Verkehrsteilnehmer*Innen die Grenze zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschätzen. Wer innerorts massiv zu schnell fährt oder durch dichtes Auffahren andere Verkehrsteilnehmer unter Druck setzt, riskiert nicht nur Bußgelder oder Fahrverbote.

Bereits eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise kann den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) erfüllen – auch ohne ein zweites beteiligtes Fahrzeug. Die Folgen können erheblich sein: neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie unter Umständen sogar die Einziehung des Fahrzeugs. Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer: wer drängelt oder innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern kann sich schneller als gedacht strafbar machen.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach