Größerer Polizeieinsatz im Hermann-George-Weg: besoffener Fremder betritt Wohnhaus

Am gestrigen Freitagabend (31.7.2026) kam es gegen 21 Uhr im Hermann-George-Weg (zwischen Dürrer Strasse und Pfalzsprung) zum unberechtigten Eindringen eines Unbefugten in ein Wohnhaus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand betrat ein 54jähriger Mann aus Bad Kreuznach über eine offenbar nicht vollständig verschlossene Haustür das Wohnhaus einer Familie. Die 29jährige Bewohnerin bemerkte den Unbekannten sofort, forderte ihn lautstark auf, das Haus zu verlassen und alarmierte ihren im Obergeschoss befindlichen 31jährigen Ehemann.

Dieser begab sich unverzüglich zur Haustür und verhinderte durch den Einsatz körperlicher Gewalt das weitere Eindringen des Mannes. Der 54jährige Eindringling stürzte anschließend vor dem Anwesen zu Boden und verblieb dort bis zum Eintreffen der verständigten Polizeikräfte (drei Streifenwagen, sieben Beamt*Innen). Die eingesetzten Beamten trafen den Mann verletzt vor dem Wohnhaus an. Er stand deutlich unter Alkoholeinfluss. Was die medizinische Erstversorgung erheblich erschwerte. Zwischen dem Eintreffen des Notarztes und dem Abtransport in ein Krankenhaus vergingen rund 20 Minuten.

Noch auf der Krankentrage liegend auf dem Weg zum Krankenwagen grölte der Mann lautstark, was dutzende von Anwohner*Innen – auch der Dürer Strasse und des Pfalzsprunges – von ihren Balkonen aus verfolgten. Da sich der Mann auch im weiteren Verlauf des Einsatzes nicht beruhigen ließ und weiterhin ein aggressives Verhalten zeigte, wurde er nach Abschluss der medizinischen Behandlung zur Verhinderung weiterer Störungen in Polizeigewahrsam genommen. Aus diesem wurde er am frühen heutigen Samstagmorgen wieder entlassen. Nach den bisherigen Ermittlungen bestand seitens des Mannes zu den Hausbewohnern keinerlei persönliche Beziehung.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat sowie wegen des Verdachts des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls beziehungsweise Hausfriedensbruchs durch den 54jährigen dauern an. Die Rechtmäßigkeit des Handelns des Hausbewohners wird ebenfalls im Rahmen der Ermittlungen geprüft. Die Polizei erfasst vor Ort lediglich die Tatbestände und legt diese dann zur Prüfung gegebener Rechtfertigungsgründe (Nothilfe, Notwehr) der Staatsanwaltschaft vor. Diese stellt die Ermittlungen dann entweder ein. Oder veranlasst eine gerichtliche Prüfung.

Obwohl der Hermann-George-Weg nicht zu den kleinsten bzw hausnummernärmsten Wohnstrassen in Bad Kreuznach zählt, hatten Polizei und Notarzt Mühe den Einsatzort zu finden. Und kurvten auf der Suche zunächst in der Dürer Strasse.

Quellen: Polizeiinspektion Bad Kreuznach, eigene Recherchen