Leserbrief des Kay Maleton zum Schwimmbad-Urteil des Verwaltungsgerichtes

Leserbrief von
Kay Maleton

Nicht hinnehmbar! Das vorliegende Urteil zum Freibad Bosenheim setzt sich geradezu arrogant über das Vertragsbindungs- und Verwaltungsverfahrensrecht hinweg. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann nur im absoluten Ausnahmefall und dann nur unter sehr strengen rechtlichen Voraussetzungen angepasst oder gekündigt werden. Dazu ist die Unzumutbarkeit im Bedarfsfalle nachzuweisen. Das ist Gesetz und wurde mehrfach höchstrichterlich entschieden. Gerade dies unterstreicht den obersten Rechtsgrundsatz der Vertragstreue.

Kay Maleton engagiert sich seit vielen Jahren im Bosenheimer Ortsbeirat und ist seit dem 1.7.2024 Mitglied des Rates der Stadt Bad Kreuznach für die Faire Liste.

Ob ein Anpassungs- oder Kündigungsanspruch der Stadt demnach vorliegt, steht bis heute überhaupt nicht fest. Das hierzu erforderliche und eingeleitete Abwägungsverfahren wurde leider seitens der Verwaltung fehlinterpretiert und erfolgte ohne die notwendige Schlussfolgerung. Hier hätte ich mir seitens des Oberbürgermeisters gewünscht, zumindest dafür zu sorgen. Seitens des Gerichts wurde dies alles jetzt nicht nur ignoriert, sondern ohne rechtlichen Gehalt dazu noch die Unzumutbarkeit festgestellt und sich damit aus der Affäre gezogen. Quasi getreu der Devise: Hauptsache weg vom Tisch.

Dies bestärkt mich in der Annahme, dass man sich nicht vom Einzelfall, sondern von der Präzedenzfallangst hat leiten lassen. Nicht Bosenheim sondern 569 ehemals selbstständige Gemeinden standen vor Gericht und wurden jetzt nach 1969 zum zweiten Mal abgestraft. Durch die nunmehr vorliegende Vertragsentwertung drohen jetzt stellvertretend in Bosenheim auch die Schule und der Friedhof zur freien Verfügungsmasse zu werden. Auch unter diesen Umständen ist eine Aufarbeitung beim Oberverwaltungs- bzw. Bundesverwaltungsgericht unumgänglich. Dies sind wir in erster Linie Bosenheim, aber auch den 569 anderen Ex-Gemeinden schuldig“.