Von Claus Jotzo
Schon vor weit über 25 Jahren, als Wolfgang Lieder (SPD) noch Ortsvorsteher von Bosenheim war, verzeichnete das dortige Schwimmbad einen erheblichen Wasserverlust. Unternommen hat die damals als Betreiberin verantwortliche Stadtverwaltung … nichts. Der Wasserverlust wurde dann Jahrzehnte später im Juni 2023 als Grund für die Schließung vorgeschoben. Die rund 1,3 Millionen Euro für eine grundlegende Sanierung des Bades verweigerte der Stadtrat. Dabei war das Bosenheimer Schwimmbad das mit großem Abstand in absoluten Zahlen und je Kopf der Besucher*Innen gerechnet kostengünstige im alten Stadtgebiet vor der Eingemeindung von Bad Münster am Stein / Ebernburg.

Sowohl das längst geschlossene Hallenbad in der Kilianstrasse als auch das alte Freibad Salinental, das Bäderhaus, die crucenia thermen und das neue Salinenbad verursachten und verursachen Jahr für Jahr zigfach so hohe Defizite. Während die städtische BAD GmbH die anderen Bäder mit locker mal bis zu 4 Millionen Euro jährlich subventioniert(e) (und die Stadt sich u.a. im Dezember 2020 die mit 1,8 Millionen Euro geplante und am Ende mit über 4 Millionen abgerechnete Fahrradgarage am Bahnhof leistete) waren für das Bosenheimer Bad angeblich weder die Sanierungskosten noch die Jahresbetriebskosten von unter 150.000 Euro drin.
Beim Verwaltungsgericht in Koblenz konnte die Stadt mit dieser Taktik am Dienstag dieser Woche (28.7.2026) einen Erfolg verbuchen. Spitzfindig kaprizierte sich die 1. Kammer unter Vorsitz von Christoph Gietzen auf die Formulierung des Eingemeindungsvertrages der Stadt mit der ehedem selbstständigen Gemeinde Bosenheim. Und schlussfolgerte daraus, dass die Stadt zu Sanierungsmaßnahmen nicht verpflichtet sei (Aktenzeichen 1 K 654/25.KO, tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete). Dem Rechtsanwalt des klageführenden Bosenheimer Ortsbeirates war das sofort nach Erhalt des Urteiles aufgefallen.
Aber Herbert Emrich (Planig) wollte vor einer öffentlichen Stellungnahme (anders als Oberbürgermeister Emanuel Letz) erst einmal eine Nacht über diese gerichtliche Feststellung schlafen. Auf dem Bosenheimer Feierabendschoppen am gestrigen Mittwochabend (29.7.2026) hat Herbert Emrich seine vorläufige Stellungnahme dann vorgetragen. Dabei ist seine Kernaussage zum Urteil: „derjenige, der seinen Unterhaltungspflichten nicht nachkommt und eine Anlage herunterwirtschaftet, kann nicht damit belohnt werden, dass er zukünftig von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden wird“.
Sehr zutreffend weist Emrich darauf hin, dass auch die Bosenheimer Strassen, Abwasserkanäle und Wasserleitungen nur eine begrenzte Haltbarkeit hatten. Und nach der Eingemeindung regelmäßig ordnungsgemäß unterhalten werden mussten, um ihre Funktion und Nutzbarkeit nicht zu verlieren. Für das Schwimmbad könne nichts anderes gelten. Herbert Emrich folgert daraus: „das Urteil belohnt die stiefmütterliche Behandlung des Bades durch die Stadt. Die Heranziehung der steuerrechtlichen Abschreibungshinweise ist fehlerhaft. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und Hinweise haben mit den Fragen der Unterhaltung nichts zu tun.
Solche Regelungen haben wir auch für andere Anlagen wie etwa Abwasser und Strassen. Dies ist in der Gemeindehaushaltsverordnung geregelt. Dort heißt es aber auch, dass die Abschreibung nach Ausbau, Instandsetzung oder Sanierung der Anlage neu zu bestimmen ist“. Der Bosenheimer Ortsbeirat muss in den kommenden vier Wochen entscheiden, ob er gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) einlegt. Von einer Entscheidung dort erhoffen sich viele Einwohner*Innen im Ortsbezirk eine ernsthaftere und sachgerechtere Prüfung ihrer Argumente für das Bad.
