In der Pfalz mussten in den vergangenen Wochen bereits fünf Bäder aus hygienischen Gründen geschlossen werden. Die dort teils veraltete Technik kommt mit den immer höheren Badewassertemperaturen schlicht nicht mehr zurecht. Im alten Freibad Salinental gabs diese Probleme aus anderen Gründen nicht. Als das vor rund sieben Jahren zum letzten Mal öffnete, wurden Badewassertemperaturen von 25 Grad noch als seltener Werbehinweis (nicht nur für Warmduscher) verwendet. Vor fast genau fünf Jahren öffnete das Salinenbad das Schwimmerbecken.

Ausgestattet mit moderner Wasserumwälz- und Hygienetechnik. Die auch mit den aktuellen Badewasserhöchsttemperaturen (29,7°C im Schwimmerbecken und 29,8°C im Nichtschwimmerbecken) gut zurechtkommt. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit die Wassertemperatur durch die kontinuierliche Zugabe sehr großer Mengen Frischwasser auf unter 28 °C zu halten. Die BAD GmbH macht von dieser Maßnahme jedoch bewusst keinen Gebrauch, da sämtliche hygienerelevanten Parameter innerhalb der geltenden Grenzwerte liegen. „Ein zusätzlicher Frischwassereinsatz ist daher aus hygienischer Sicht nicht erforderlich.
Und würde einen unnötigen Verbrauch der wertvollen Ressource Wasser darstellen“, erklärt die städtische Gesellschaft in einer inhaltlich sehr ergiebigen Antwort auf eine entsprechende Anfrage der tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion. sehr. Um dann ausdrücklich klarzustellen: „in der diesjährigen Badesaison gab es bisher keine Hygieneprobleme“. Was auch in den umfangreichen Schutzmaßnahmen begründet ist: „die Wasserqualität wird durch das Betriebspersonal dreimal täglich kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der hygienerelevanten Hilfsparameter über fest installierte automatische Mess- und Regelanlagen.
Ergänzend werden in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und von einem akkreditierten Labor untersucht. Während der laufenden Freibadsaison wurden keine Beanstandungen hinsichtlich der Wasserqualität festgestellt. Die kontinuierliche Überwachung und Aufbereitung des Badewassers gewährleistet dauerhaft die Einhaltung der geltenden hygienischen Anforderungen. Neben der Desinfektion des Wassers mittels Chlor sorgen die kontinuierliche Filtration, der permanente Wasseraustausch durch die Umwälzanlage sowie die regelmäßigen betrieblichen und laboranalytischen Kontrollen dafür, dass sich Cyanobakterien unter den Betriebsbedingungen eines ordnungsgemäß betriebenen öffentlichen Schwimmbades in der Regel nicht vermehren können.
Selbst wenn vereinzelt Cyanobakterien beispielsweise über Staub, Oberflächenwasser oder durch Badegäste in das Becken gelangen, können sie sich aufgrund der wirksamen Wasseraufbereitung und Desinfektion üblicherweise nicht zu einer Massenentwicklung („Algenblüte“) ausbilden, wie sie aus natürlichen Gewässern bekannt ist“. Eine gute Nachricht gibt es auch für die im Finanzausschuss der Stadt tätigen Kommunalpolitiker*Innen. Während in vielen anderen Freibädern bundesweit Millioneninvestitionen erforderlich sind, um angesichts steigender Sommertemperaturen ergänzende Badewasserreinigungsmethoden wie Ozonierung oder eine UV-Bestrahlung erforderlich sind, steht das nach aktuellem Stand in Bad Kreuznach nicht an:
„Die derzeit eingesetzten Aufbereitungs- und Desinfektionsverfahren gewährleisten auch bei hohen sommerlichen Wassertemperaturen eine einwandfreie Wasserqualität und die sichere Einhaltung aller hygienischen Anforderungen. Die Wasserqualität wird kontinuierlich überwacht und regelmäßig durch betriebliche Eigenkontrollen sowie unabhängige Laboruntersuchungen überprüft. Solange die geltenden hygienischen Grenzwerte zuverlässig eingehalten werden und die bestehenden Verfahren ihre Wirksamkeit nachweisen, besteht aus Sicht der BAD GmbH keine Notwendigkeit für zusätzliche Aufbereitungstechnologien. Unabhängig davon beobachtet die BAD GmbH die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Weiterentwicklung technischer und hygienischer Standards kontinuierlich. Sollten sich künftig veränderte Rahmenbedingungen oder neue fachliche Erkenntnisse ergeben, wird der Einsatz ergänzender Verfahren erneut geprüft“.
