Eigentlich ist das doch ganz einfach. E-Scooter sind ein versicherungspflichtiges Fortbewegungsmittel, für dessen Nutzung im Strassenverkehr wegen der dort gegebenen Gefahrenlage strenge Regeln gelten. Eine ist: die Einnahme bewusstseinsverändernder Drogen vor Fahrtantritt ist schlicht verboten. Das wird nach wie vor massenhaft missachtet. Weshalb die Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe der Verkehrsteilnehmenden hat.

Am späten gestrigen Montagabend (20.7.2026) kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bingen gegen 22:33 Uhr die 26jährige Fahrerin eines E-Scooters im Bereich des Hauptbahnhofs in Bingen. Der E-Scooter fiel den Beamten ins Auge, da an diesem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Verlauf der Verkehrskontrolle konnte die Fahrerin zwar den gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Die Beamten nahmen im Verlauf der Maßnahme jedoch erheblichen von der Frau ausgehenden Cannabisgeruch wahr.
Diesbezüglich bestätigte die 26jährige, dass sie Dauerkonsumentin von Cannabis ist und auch am gestrigen Tag bereits Marihuana konsumierte hatte. Ein Drogenschnelltest bestätigte die Angabe der Frau, dieser reagierte positiv auf die THC-Stoffgruppe. Der Frau wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Gegen die 26jährige wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
