Schon jetzt gibt es in Deutschland große Landstriche, in denen der Grundwasserspiegel in bisher unbekannte Tiefen abgesunken ist. Und die Trinkwassergewinnung wesentlich schwieriger und teurer wird. Ganz so schlimm ist es in Stadt und Kreis Bad Kreuznach noch nicht. Aber auch im Naheland haben die Verantwortlichen die Zeichen der Zeit erkannt. Sowohl Kreisverwaltung als auch Stadtverwaltung und Stadtwerke haben aus diesem Grund Wassersparaufrufe veröffentlicht.

Anders als etwa in München sind Verstösse dagegen nicht mit Bußgeldern belegt. Weshalb diese erkennbar nicht ernst genommen werden. Mobile Garten-Pools werden ebenso fröhlich weiter befüllt, wie Rasenflächen bewässert. Im Neubaugebiet In den Weingärten am Galgenberg ergibt sich eine zusätzliche Thematik. Dort entnimmt ein Grundstücksbesitzer per Schlauch Grundwasser aus dem Flugraben. Auch im Sommer fließt dort eine erquickliche Menge, weil durch die Wohnbebauung vom Kuhberg kommende Wasseradern angeschnitten wurden.
Das dort austretende Grundwasser wird jetzt als Oberflächenwasser abgeführt. In diesem Fall sorgt nicht die Verwendung des Wassers als Gartenerfrischung für Diskussionen, sondern dessen Entnahme. „Ist das legal?“ fragt eine Leserin. Fakt ist, dass diese Methode Wasser- und Abwassergebühren (die ja nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet werden) spart. Wir reichen die Frage an die zuständige Stadtverwaltung weiter – und berichten die Antwort.
