Einweg-E-Zigaretten einfacher zurückgeben

Die Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten ist für Verbraucher seit dem 1. Juli 2026 deutlich einfacher. Denn seit diesem Stichtag müssen auch kleinere Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen oder Supermärkte gebrauchte E-Zigaretten zurücknehmen. Darüber informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach (AWB). Hintergrund ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

Es ist gut und richtig, dass die Kreisverwaltung als für den Müll zuständige Behörde über die neuen korrekten Entsorgungsmöglichkeiten informiert. Das wird dem ein oder der anderen, die das nicht wusste – E-Geräte aber bisher schon umweltbewusst entsorgt hat, helfen. Die Umweltschweine, die diese Produkte schon immer in der hemmungslos in der Landschaft entsorgt haben, erreicht aber auch das beste Gesetz nicht. Diese Leute müssten bei der Tat überführt werden (was in fast allen Fällen aus tatsächlichen Gründen praktisch unmöglich ist). Und dann sehr hart bestraft werden (was durch die derzeitige Rechtslage zur Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen ist). Praktisch wird diese Neuregelung also leider keine Auswirkung haben.
Wenn der zuständige Kreisbeigeordnete Oliver Kohl (SPD) die Sache ernst nehmen würde, dann müsste er sich – statt in seinem Büro im Kreishaus Kaffee zu trinken – dorthin begeben, wo die E-Zigaretten konsumiert und entsorgt werden – und mit den Täter*Innen ins Gespräch kommen. Aber der Zeitaufwand dafür ist erheblich. Und Schlagzeilen sind damit keine zu machen. Also wird die weitere Vergiftung der Umwelt tatenlos hingenommen.

Ziel der Neuregelung ist es, die Rückgabe von Elektroaltgeräten zu erleichtern und wertvolle Rohstoffe besser im Kreislauf zu halten. „Einweg-E-Zigaretten werden noch immer viel zu häufig falsch entsorgt. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass darin Akkus und damit wertvolle Rohstoffe, aber auch erhebliche Brandrisiken stecken.

Werden Akkus beschädigt oder falsch entsorgt, können sie Brände in Sammelfahrzeugen, Abfallpressen oder Entsorgungsanlagen verursachen“, erklärt Oliver Kohl, Erster Kreisbeigeordneter. Er wirbt dafür, Einweg-E-Zigaretten über diesen, jetzt einfacheren Weg zu entsorgen. Nicht mehr nutzbare E-Zigaretten, Akkus und Elektroaltgeräte können bei Händlern abgegeben werden.

Auch ohne Neukauf. Natürlich können diese Abfälle auch zu den kommunalen Wertstoffhöfen gebracht werden. Die Gesetzesnovelle verpflichtet zudem größere Handelsunternehmen sowie den Onlinehandel, Verbraucher künftig besser über Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten zu informieren.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach