Nachwuchskrimineller betrügt Wohnmobil-Verkäufer um 40.000 Euro

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (17.7.2026) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 5 NBs 1023 Js 11656/24 jug, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Pohlheim wegen Betruges zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Juni 2024 gegenüber einem im Rhein-Hunsrück-Kreis wohnhaften Ehepaar unter Angabe falscher Personalien Interesse an dem Kauf eines Wohnmobils des Ehepaars vorgespiegelt haben. Es sei sodann eine Einigung zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000 Euro erzielt worden. Nach Übergabe des Wohnmobils an den Angeklagten habe dieser jedoch, wie von Anfang beabsichtigt, den Kaufpreis nicht gezahlt und das Wohnmobil zu einem Preis von 37.200 Euro an einen Autohändler weiterveräußert. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach