Leserbrief von
Bernd Burghardt
„Bekanntlich sind wir im Fußball bestenfalls noch drittklassig. Doch im Verwalten von Problemen liegen wir im internationalen Ranking unter den Top Ten! Und der aktuelle Meister in dieser attraktiven wie anspruchsvollen Disziplin kommt sogar aus Bad Kreuznach. Der untrügliche Beweis für diese Aussage wird durch den Sachantrag der Freien Wähler vorgelegt. Denn darin wird nach intensiven Recherchen darauf verwiesen, dass die aktuelle Rechtsprechung den Eigentümer nicht eingezäunter Grundstücke gar nicht verpflichte, verbotswidrig abgelagerten Müll zu entsorgen.

Das müsse nun die Kreisverwaltung tun und selbstredend vor allem bezahlen. Applaus für diesen juristischen Geniestreich! Natürlich dürfte die Freude über diese wirklich neue Erkenntnis etwas geschmälert werden, weil jede Ausgabenerhöhung beim Kreis zu einer anteiligen Erhöhung bei der Stadt führt. Nun dürften nicht nur städtische Mandatsträger frohlocken, sondern auch semiprofessionelle Müllentsorger. Schließlich werden sie durch dieses klare gerichtliche Signal in ihrem Handeln bestärkt:
„Schmeiß den Dreck in die Gemarkung und achte darauf, dass das Grundstück frei zugänglich ist. Dann sparst Du Wegezeit und Gebühren beim Wertstoffhof.“ In der ausführlichen Begründung der FW-Fraktion wird schonungslos offenbart, dass es aktuelle wie frühere Müllmanager nicht geschafft haben, „die Kreisverwaltung zu einem erfolgreichen Verfolgen und Verhindern illegaler Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken zu motivieren.“ Diese Feststellung stimmt absolut mit der Erinnerung des Verfassers überein.
Da er diese Behörde eher als Definitionsanstalt in Sachen „Müll oder kein Müll“ wahrgenommen hat, da man bei letzterem ja nicht zuständig war. Dazu noch als Verschiebebahnhof für Verantwortung: „Das Schwert der Kreisverwaltung ist stumpf, die Stadt soll lieber nach Baugesetzbuch tätig werden.“ Nur Insider wissen, dass diese Würdigung im Zusammenhang mit einem eingezäunten Abfalllager in einem nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Außenbereich vorgenommen worden ist. Insofern steht es bei der Motivation hinsichtlich der Lösung von Müllproblemen zwischen Stadt und Kreis aktuell 1 zu 1.
Selbst in einem Elfmeterschießen dürfte keine Lösung zu erwarten sein, da knappe Kassen regelmäßig zu großzügiger Rechtsauslegung bezüglich eigener Verantwortung führen. Und auf die Eingriffsmöglichkeiten des landespolitischen VAR sollte man wohl eher nicht setzen. Fazit: Problem erkannt – Zuständigkeit geprüft – Problem weitergereicht. Da kommt einem doch sofort der bekannte Spruch in den Sinn: „Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.“ Der Antrag ist bestimmt sehr gut gemeint. Alle weiteren konkreten Lösungsansätze gehen in die Verlängerung“.
