Verwaltungsgericht verkündet Urteil zum Bosenheimer Bad am 28.7.

Gerichte mögen Vergleiche. Also nicht bezüglich der Bearbeitungszeit von Fällen natürlich. Denn die kann man wegen ihrer jeweils individuellen Natur nicht vergleichen. Sagen Richter*Innen. Sondern Vergleich verstanden als eine Verständigung der Streitenden anstelle eines Urteils. Weil die Parteien einem Vergleich ja zustimmen müssen. Und mit ihrem Ja-Wort – aus welchen Gründen auch immer – ein Stück ihrer Position aufgeben.

Ein Teil der Bosenheimer Reisegruppe vor dem Gerichtssaal im Koblenzer Justizzentrum: Stadtratsmitglied Werner Lorenz (FDP), Patrick Herz vom Ortsbeirat, Rechtsanwalt Herbert Emrich, Ortsvorsteher Markus Später, Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach (Faire Liste) und die Eheleute Christine und Hans Bodo Maleton (von rechts).

Sicherlich wird die positive richterliche Grundeinstellung pro Vergleich auch dadurch motiviert, dass dieser die Abfassung eines Urteiles erspart. Auch Rechtsanwälte mögen Vergleiche. Wegen der Vergleichsgebühr. Und weil ein bisschen Erfolg fürs Standing beim Mandanten besser ist, als für Kläger eine Klageabweisung und für Beklagte ein Obsiegen der Gegenseite. Wie ungewöhnlich der Fall der Klage des Bosenheimer Ortsbeirates gegen die Stadt Bad Kreuznach ist, kann man daran erkennen, das weder die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz noch die streitenden Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht haben.

Und Stadt und Ortsbeirat ein Interesse daran nicht einmal andeuteten. Marion Kruger, die Leiterin des städtischen Rechtsamtes, weil sie den Stadtratsbeschluss zur Schließung des Bosenheimer Bades vertritt. Den der Rechtsanwalt des Bosenheimer Ortsbeirates, Herbert Emrich (Planig), dessen Kinder im Bosenheimer Bad schwimmen lernten, unbedingt als unzulässig und rechtswidrig gerichtlich beurteilt sehen möchte, um das Bad für die Menschen zu erhalten. Der Vorsitzende Richter Christoph Gietzen sprach die fehlende Vergleichsperspektive ganz offen an.

Auch seine Einschätzung, dass die Sache, egal wer beim Verwaltungsgericht gewinnt, in die nächste Instanz gehen wird. Gegen Ende der mündlichen Verhandlung machte Gietzen dann Ausführungen, in denen sich die Erfahrungen eines langen Richterlebens ausdrückten. In dem der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes mehr als einmal aus Rechtsgründen ein Urteilfällen musste, mit dem er inhaltlich nicht 100% im Reinen war.

Mit den Worten „ich hätte mir gewünscht, dass Sie eine Lösung gefunden hätten“ leitete Gietzen seine vor allem an die Vertreter der Stadt gerichteten Sätze ein. Und erinnerte an seine in der letzten Verhandlung im Jahre 2024 dem Oberbürgermeister mit auf den Weg gegeben Arbeitsaufträge. Für den theoretischen Fall eines Urteils gegen eine Betriebspflicht der Stadt für das Bosenheimer Bad stellte Christoph Gietzen fest: „ich weiss, was so eine Schließung bedeutet“.

Da falle ein Kommunikationsort weg, Kinder könnten nicht mehr vor Ort schwimmen lernen, soziale Kontakte und Freundschaften würden mangels Treffpunkt nicht mehr entstehen. Gietzen machte deutlich, dass er vom Stadtrat mehr erwartet habe. Auch eine Auseinandersetzung mit diesen Aspekten. Er beendete seinen Exkurs in die praktische Kommunalpolitik mit der Aussage: „ich wäre froh, Sie hätten eine Lösung gefunden“. Denn die wird es vom Gericht nicht geben.

Sondern, das machte der Vorsitzende Richter mehrfach im Verhandlungsverlauf deutlich, lediglich eine gerichtliche Bewertung und Beantwortung komplexer Rechtsfragen. Die waren in den vergangenen Monaten in zigseitigen Schriftsätzen zwischen Stadtrechtsamt und Herbert Emrich beschrieben und formuliert worden. Herbert Emrich vertrat die wesentlichen Punkte in der mündlichen Verhandlung wie gewohnt sachlich-engagiert (weiterer Bericht zur Verhandlung folgt).