Polizei und KVD holen Nilgansfamilie von der B 48

Ein ungewöhnlicher Einsatz beschäftigte am heutigen Donnerstagmorgen Polizei und den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt (KVD) auf der B 48 Höhe Bahnhof Bad Münster am Stein: gemeldet wurde eine Nilgansfamilie, die sich auf der Bundesstraße aufhielt. Vor Ort stellten die eingesetzten Beamten zwei Elterntiere und 13 Küken fest. Da sich die Tiere teilweise auf der Fahrbahn bewegten, wurde die Bundesstrasse zunächst in einer Fahrtrichtung gesperrt, um sowohl den Verkehr als auch die Entenfamilie zu schützen. Im weiteren Verlauf setzte die Entenfamilie ihren Weg in Richtung einer Bahnunterführung fort.

Da die Gefahr bestand, dass die Tiere auf die angrenzenden Bahngleise gelangen könnten, wurde der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Bad Kreuznach (KVD) zur Unterstützung hinzugezogen. Gemeinsam gelang es den Einsatzkräften, die Nilgansfamilie sicher einzufangen. Der KVD übernahm anschließend die weiteren Maßnahmen, sodass die gefiederten Verkehrsteilnehmer ihre Reise an geeigneter Stelle fortsetzen konnten. Der Einsatz endete erfreulicherweise ohne Verletzungen – weder bei den eingesetzten Beamten noch bei den beiden Nilgänse und ihren 13 Küken.

Konflikte mit der Nilganz in Deutschland

Richtig ist, dass die Nilgänse wissenschaftlich gesehen zur Familie der Entenvögel zählen. Daher ist die Bezeichnung im Originaltext des Polizeiberichtes (die von uns veröffentlichte Fassung wurde korrigiert) nicht ganz falsch. Die Bezeichnung der Art ist allerdings Nilgans. Und die steht seit 2017 auf der rechtsverbindliche Liste invasiver, gebietsfremder Arten der EU. Demnach gilt für die Nilgans ein Verbot von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung.

Es besteht nicht nur die Verpflichtung zur Einrichtung von Überwachungssystemen und zur Minimierung von Auswirkungen schon weit verbreiteter Arten, sondern nach Artikel 19 dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2019 „wirksame Managementmaßnahmen“ verfügen, welche „tödliche oder nicht-tödliche physikalische, chemische oder biologische Maßnahmen zur Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population“ umfassen. Einer der Gründe für diese Bekämpfungsanordnung ist:

Die Verbreitung der Nilgans schafft Probleme. So werden die Tiere etwa im Bad Kreuznacher Kurpark von einem Teil der Gäste als Plage empfunden, da die Nilgänse die Wiesenflächen verkoten. Und in dokumentierten Einzelfällen am Picknick teilnehmen wollen. Bundesweit dokumentiert sind weiterhin Attacken auf Junge führende Stockenten, die manchmal mit dem Tod von Stockentenküken enden. Auch sind Fälle bekannt, in denen Nilgänse Weißstorchnester, Wanderfalkenhorste und Schleiereulennistplätze übernommen haben und dabei diese Arten am Brüten hinderten.

Quellen: Polizeiinspektion Bad Kreuznach (auch Bild) und Wikipedia