Die gestrige Verhandlung der Klage des Bosenheimer Ortsbeirates gegen die Stadt Bad Kreuznach wegen der Schließung des Bosenheimer Bades beim Koblenzer Verwaltungsgericht (Aktenzeichen: 1 K 654/25, gesonderter Bericht folgt in der morgigen Ausgabe) hatte ein formaljuristisches Vorspiel. Als eine von zwei ehrenamtlichen Richterinnen war Dr. Bettina Mackeprang (Bad Münster) in die fünfköpfige 1. Kammer für den gestrigen Sitzungstag berufen worden.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gietzen berichtete nach Betreten des Sitzungssaales den Zuhörer*Innen, dass Dr. Mackeprang ihn erst am Sitzungstag darüber informiert habe, von 2014 bis 2024 dem Rat der Stadt Bad Kreuznach angehört und in dieser Zeit an Beratungen zum Bosenheimer Bad, auch innerhalb der CDU-Stadtratsfraktion, teilgenommen zu haben. Gietzen, der auch Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Koblenz ist, machte kein Hehl aus seiner Einschätzung, dass dadurch ein Fall von Besorgnis der Befangenheit vorliegt.
Der Vorsitzende Richter hatte daher unverzüglich nach Erhalt der Information vorsorglich einen ebenfalls ehrenamtlichen Ersatzrichter geladen, der pünktlich zum Verhandlungsbeginn um 11 Uhr auch anwesend war. Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Bosenheimer Ortsbeirat anwaltlich vertritt, beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit seiner Mandantschaft beraten zu können. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung schloss sich Emrich dann auftragsgemäß den Bedenken des Vorsitzenden an.
Die Leiterin des Stadtrechtsamtes, Marion Kruger, die die Stadt Bad Kreuznach vertrat, führte aus, bezüglich Dr. Bettina Mackeprang nicht die Sorge der Befangenheit zu haben, stimmte aber der Einschätzung und angedeuteten Vorgehensweise des Gerichtes zu, um einen „bösen Schein“ zu vermeiden. Was den Vorsitzenden Richter zu dem Hinweis veranlasste, dass es ja genau darum geht. Also nicht um einen konkreten, beweiskräftig gemachten Befangenheitsvorwurf.
Sondern allein um den Anschein für Aussenstehende, es könne so sein. Danach zog sich die Kammer – ohne Dr. Bettina Mackeprang – für zwei Minuten zur Beratung zurück. Und verkündete danach den Ausschluss Dr. Mackeprang von der Verhandlung und die Ergänzung der Kammer um den bereitsitzenden ehrenamtlichen Richter. An der Verhandlung der Bosenheimer Klage nahm die frühere Bad Münsterer Ortsvorsteherin dann weder als ehrenamtliche Richterin noch als Zuhörerin teil.
