Stadt verbietet offenes Feuer und Feuerwerk

Wie von tourismusbeitrag-so-nicht.de bereits am Freitag vergangener Woche angegkündigt, hat die Stadtverwaltung am gestrigen Montag (29.6.2026) eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der offenes Feuer und Feuerwerk verboten wird. Wie sehr die Trockenheit die Wald- und Flächenbrandgefahr erhöht hat, haben die Brände der vergangenen Tage, u.a. beim Traisener Steinbruch und auf einem Acker bei Planig, mehr als deutlich gemacht. Hoffentlich überzeugt die Begründung der Stadt auch die einfach strukturierten Einwohner*Innen:

Einige Leser*Innen hatten nach unserer Berichterstattung am vergangenen Freitag die Frage gestellt: „Verbot von Feuerwerk? Das ist doch sowieso verboten …“. Ja. wird aber trotzdem abgebrannt. Wie diese frisch abgeschossene Pappbatterie zeigt, die unserem Fotografen am vergangenen Samstag neben der B 428 aufgefallen ist. Vermutlich hatten da Fussballfans gefeiert. Und die Auslösung eines Flächenbrandes am Galgenberg billigend in Kauf genommen.

„Durch die hohen Temperaturen und die Trockenheit steigt die Brandgefahr vor allem auf Wald- und Feldflächen, aber auch auf ausgetrockneten Grünanlagen, erheblich. Ebenso können durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zurzeit sehr schnell Brände entstehen. Die Stadt Bad Kreuznach hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich aus Gründen des Brandschutzes untersagt“.