Wie von tourismusbeitrag-so-nicht.de bereits am Freitag vergangener Woche angegkündigt, hat die Stadtverwaltung am gestrigen Montag (29.6.2026) eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der offenes Feuer und Feuerwerk verboten wird. Wie sehr die Trockenheit die Wald- und Flächenbrandgefahr erhöht hat, haben die Brände der vergangenen Tage, u.a. beim Traisener Steinbruch und auf einem Acker bei Planig, mehr als deutlich gemacht. Hoffentlich überzeugt die Begründung der Stadt auch die einfach strukturierten Einwohner*Innen:

„Durch die hohen Temperaturen und die Trockenheit steigt die Brandgefahr vor allem auf Wald- und Feldflächen, aber auch auf ausgetrockneten Grünanlagen, erheblich. Ebenso können durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zurzeit sehr schnell Brände entstehen. Die Stadt Bad Kreuznach hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich aus Gründen des Brandschutzes untersagt“.
