Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (1.7.2026) um 13 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1041 Js 12344/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 36 Jahre alten, vorbestraften Mann aus Kirn eine Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 1), zwei tateinheitliche Bedrohungen (Fall 2) sowie eine gefährliche Körperverletzung (Fall 3) begangen zu haben.
Fall 1:
Der Beschuldigte, der spätestens seit dem Jahr 2019 an einer paranoiden Schizophrenie leide, soll Anfang April 2024 in seiner Wohnung in Kirn bei geöffnetem Fenster laut herumgeschrien haben. Eine Nachbarin habe ihn daraufhin durch Zurufen aufgefordert, das Fenster zu schließen und mit dem Schreien aufzuhören. Als Reaktion hierauf habe der Beschuldigte seine Nachbarin als „Fotze“ bezeichnet und ihr angedroht, zu ihr zu kommen und ihr „auf die Fresse zu hauen“.
Fall 2:
Zudem soll der Beschuldigte Mitte Juni 2024 in Kirn zwei Nachbarn, die mit einem Pkw an ihm vorbeigefahren seien, dadurch bedroht haben, dass er mit einem Finger waagrecht über seinen Hals gestrichen habe. Die beiden Nachbarn hätten diese Geste als Todesdrohung aufgefasst.
Fall 3:
Schließlich soll der Beschuldigte Mitte September 2024 in Kirn einem Bekannten, auf den er bei dem Verlassen eines Supermarktes getroffen sei und von welchem er sich bedroht gefühlt habe, mittels eines Cuttermessers eine ca. 12 cm lange Schnittverletzung im Bereich des linken Hals bzw. der linken Gesichtshälfte zugefügt haben.
Der Beschuldigte sei bei sämtlichen vorgenannten Vorfällen aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen, weshalb das Verfahren als Sicherungsverfahren geführt wird. Fortsetzungstermine sind auf den 2.7.2026, 3.7.2026 und den 14.7.2026 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
