39jähriger soll wegen Urkundenfälschung 2.000 Euro zahlen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (29.6.2026) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 2593/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll sich im Oktober 2023 von einem Mann eine gefälschte gewerberechtliche Teilnahmebescheinigung verschafft haben. Diese Teilnahmebescheinigung sei Ende Oktober 2024 bei einer Durchsuchung der Shisha-Lounge des Angeklagten in Bad Kreuznach von der Polizei sichergestellt worden. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach