Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (29.6.2026) um 11 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 17333/25, Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 38 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen versuchter Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.400 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2025 versucht haben, mit seiner damals vierjährigen Tochter über den Flughafen in Frankfurt und die Türkei dauerhaft nach Syrien auszureisen, obgleich die Kindesmutter, von welcher er seinerzeit getrennt gelebt habe, hierzu kein Einverständnis erteilt habe.
Der Ausreiseversuch sei am Flughafen in Frankfurt gescheitert, weil der Angeklagte eine Einverständniserklärung der Kindesmutter zur Ausreise nicht habe vorlegen können. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein angegeben, dass er mit seiner Tochter lediglich für eine Woche nach Syrien zu seiner Familie habe reisen wollen. Danach habe er mit ihr wieder nach Deutschland zurückkehren wollen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
